Oldtimer tunen: H-Kennzeichen, Klassiker, Tuning, Umbau
Was erlaubt das H-Kennzeichen in Sachen Oldtimer-Tuning?

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Dürfen Oldtimer getunt werden? Kann ein getunter Klassiker das H-Kennzeichen bekommen oder behalten? Hier gibt's die Antworten – anhand der Richtlinien des TÜV!
Bild: Ronald Sassen
Die Themen Oldtimer-Tuning und H-Kennzeichen müssen einander nicht zwangsläufig ausschließen. Besonders in den 80er- und 90er-Jahren gehörte war es beliebt, die damaligen Fahrzeuge zu tunen. Es waren zwei Jahrzehnte mit einer boomenden Tuning-Branche. 30 Jahre später rutschen diese Fahrzeuge nun wieder in den Fokus der Liebhaber. Es werden auch heute noch viele Zubehörteile für diese Fahrzeuge angeboten. Grundsätzlich müssen die verbauten Teile den Vorschriften der StVZO entsprechen und gültige Prüfzeugnisse wie Allgemeine Betriebserlaubnis oder Teilegutachten aufweisen. Doch können derart umgebaute Fahrzeuge auch den begehrten Oldtimer-Status mit H-Kennzeichen erhalten?
➤ Allgemeines
➤ Auspuffanlage aus Edelstahl?
➤ Bremsen umrüsten auf Scheiben?
➤ Elektrik und Beleuchtung
➤ Fahrwerk tieferlegen?
➤ Innenausstattung
➤ Karosserie-Umbauten
➤ Lenkung: Servo-Umbau erlaubt?
➤ Motoren: Darf ich sie tauschen?
➤ Reifen und Räder: Welche Felgen sind erlaubt?
➤ Zubehör: Was ist H-konform?
➤ Auspuffanlage aus Edelstahl?
➤ Bremsen umrüsten auf Scheiben?
➤ Elektrik und Beleuchtung
➤ Fahrwerk tieferlegen?
➤ Innenausstattung
➤ Karosserie-Umbauten
➤ Lenkung: Servo-Umbau erlaubt?
➤ Motoren: Darf ich sie tauschen?
➤ Reifen und Räder: Welche Felgen sind erlaubt?
➤ Zubehör: Was ist H-konform?

Es ist zu empfehlen, im Vorfeld das Gespräch mit den Experten der Prüforganisationen zu suchen. So kann man eventuellen Enttäuschungen vorbeugen.
Bild: Christian Bittmann / AUTO BILD
Originalgetreue Nachbauten von Auspuffanlagen (auch in Edelstahl) sind laut TÜV am Oldtimer möglich. Eine Fremdanlage nur dann, wenn sie optisch dem Original entspricht und keine Änderung im Geräusch-/Abgas- und Leistungsverhalten eintritt. Umbauten sind generell nur mit zeitgenössischem Zubehör möglich. Die Nachrüstung mit einem Katalysator ist grundsätzlich möglich, die Verringerung von schädlichen Emissionen ist vom Gesetzgeber generell erwünscht.
Eine Nachrüstung von Scheibenbremsen am Oldtimer ist laut Markus Tappert zulässig. Häufig wird dies mit dem Zugewinn an Sicherheit begründet. Sofern es diese Option wahlweise in der Fahrzeugbaureihe gegeben hat, ist ein Umbau möglich – ebenso, wenn ein entsprechend zeitgenössisches Prüfzeugnis vorliegt. Darüber hinaus steht jedoch die Originalität im Vordergrund.
Ein modernes Autoradio im Oldtimer wird vom TÜV akzeptiert. Auch Modifikationen des Kabelbaums und ein Umbau von sechs auf zwölf Volt sind möglich. Zusätzliche vorschriftsmäßige Scheinwerfer sind erlaubt. Der Umbau von Beleuchtungsteilen, zum Beispiel Rechteckscheinwerfer am Käfer oder Manta-Rückleuchten am Mercedes sind nicht erlaubt – außer, wenn es sich um zeitgenössisches Zubehör handelt.

Fahrwerksteile aus neuer Produktion sind zulässig, wenn sie vergleichbare Eigenschaften und ein gültiges Prüfzeugnis haben.
Bild: KW automotive GmbH
Der TÜV verlangt auch im Innenraum eines Oldtimers weitgehende Originalität. So ist ein Käfer mit Porsche-Armaturen nicht möglich, wohl aber Armaturen von einem jüngeren Käfer. Die Umrüstung der Innenausstattung auf Leder/Kunstleder oder andere Stoffe ist möglich, nicht aber das optische Aufmotzen zum Beispiel durch Zebra-Fell. Andere unauffälligere Fellbezüge sind möglich. Andere Sitze aus späteren Modellen des gleichen Herstellers können eingebaut werden, nicht aber Sitze eines anderen Herstellers (zum Beispiel Mercedes-Sitze im VW-Bus). Der Einbau zum Beispiel von Recaro-Sitzen ist nur dann möglich, wenn es sich um zeitgenössisches Zubehör handelt (mit Nachweis).

Der Umbau eines Mercedes 111 Coupé in ein Cabrio ist laut TÜV möglich.
Bild: Jan Götze AUTO BILD
Die Nachfertigung von Original-Lenkrädern ist laut TÜV erlaubt. Holzlenkräder sind im Oldtimer nur dann zulässig, wenn sie original sind oder orginalgetreu nachgebaut wurden. Die Nachbauten müssen aber die Originalmaße aufweisen. Moto-Lita-Holzlenkräder sind zum Beispiel grundsätzlich nicht zulässig. Zeitgenössische Sport- oder Sonderlenkräder sind nur dann zulässig, wenn sie wahlweise ab Werk angeboten wurden oder nachweislich aus dieser Zeit stammen. Wer sich nachträglich etwas mehr Komfort gönnen will und über die Nachrüstung einer Servolenkung nachdenkt, muss sich laut Markus Tappert erkundigen, ob diese in der Fahrzeugbaureihe angeboten wurde – dann ist die Nachrüstung mit den entsprechenden Teilen H-konform möglich. Eine Servolenkung aus einem anderen Modell des gleichen Herstellers kann laut Anforderungskatalog des TÜV akzeptiert werden, wenn diese der StVZO entspricht und die Ausführung des Lenkgetriebes beibehalten wird.

Porsche-Käfer: Ein Motor eines anderen Herstellers ist nur dann zulässig, wenn dieser schon vor mindestens 20 Jahren eingebaut wurde.
Bild: Götz von Sternenfels
Welche Reifen und Räder sind am Oldtimer erlaubt?

Zeitgenössische Zubehörfelgen sind erlaubt, vom Werk freigegebene Umrüstungen auch.
Bild: Ronald Sassen
Zeitgenössisches Zubehör ist laut TÜV möglich, wenn es den StVZO-Vorschriften entspricht (zum Beispiel Sonnenblendschutz, Brooklands-Rennscheiben). Gegenfalls ist ein Nachweis über Herkunft und Alter zu führen.
Quellen: TÜV-Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen bei Oldtimern (TÜV SÜD und DEUVET), Markus Tappert (TÜV HANSE)
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