BGH-Urteil zum Oldie- und Gebrauchtwagenkauf
"TÜV neu" heißt verkehrssicher

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Wer ein mit frischem TÜV versehenes Auto kauft, kann von dessen Verkehrssicherheit ausgehen. Ist der Wagen das nicht, kann der Käufer den Wagen zurückgeben.

Wenn der TÜV am Zafira neu ist, kann der Käufer ein verkehrsicheres Auto erwarten. (Az. VIII ZR 80/14).
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Was war geschehen? Die Klägerin hatte bei einem Händler für 5000 Euro einen 13 Jahre alten Opel Zafira mit einer Laufleistung von 144.000 km gekauft, bei dem bereits am folgenden Tag der Motor versagte. Außerdem waren die Bremsleitungen massiv korrodiert. Ein Nachbesserungsversuch durch den Händler war der Klägerin nicht zumutbar, da sie nachvollziehbar jedes Vertrauen in seine Fachkompetenz verloren habe. Das Urteil dürfte auch Oldtimerkäufer interessieren, denn es dürfte unabhängig vom Alter des Fahrzeugs die Sicherheit eines Käufers erhöhen, der ein Auto mit neuem TÜV kauft.
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