Der Bundesrat hat einer Verordnung zur Änderung der Hauptuntersuchung (HU) zugestimmt. Die vom Bundesverkehrsministerium ausgearbeiteten Neuerungen passen die HU der weiterentwickelten Prüftechnik an. Zudem entfällt künftig bundesweit die sogenannte Rückdatierung. Autos erhalten ab dem 1. Juli 2012, wie derzeit bereits in Hessen und dem Saarland, eine Plakette, die ab dem Zeitpunkt der Untersuchung gültig ist. Wer mehr als zwei Monate verspätet zur HU erscheint, muss allerdings eine um 20 Prozent höhere Gebühr für eine "vertiefte Untersuchung" zahlen.