Umweltzonen in NRW — 14.10.2011

Sondergenehmigung für Wohnmobile

In NRW dürfen Besitzer von Reisemobilen die heimische Umweltzone jetzt auch ohne gültige Feinstaubplakette verlassen und wieder befahren. Voraussetzung ist eine Ausnahmegenehmigung.

Besitzer von Reisemobilen ohne gültige Feinstaubplakette können ihre Fahrzeuge in Nordrhein-Westfalen ab sofort (Oktober 2011) ganz legal vom Wohnort zur nächstgelegenen Autobahnauffahrt und auf gleichem Wege zurückbewegen. Diese allgemeingültige Verfügung erkämpfte Michael Rode (56) aus Essen beim Umweltministerium NRW. Voraussetzung dafür: Das Wohnmobil wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Halter zugelassen, und die Umrüstung auf die jeweils gültige Plakette ist technisch unmöglich oder teurer als 4500 Euro. Jede Ausnahmegenehmigung muss einzeln beantragt, die Umrüstkosten müssen durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.

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Kommentare zum Artikel (2)

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weber
24.10.2011, 08:24Uhr

Soll angeblich wieder durch geänderte Auflagen hinfällig sein hoffentlich weiß Auto Bild mehr

Le Baron
14.10.2011, 11:09Uhr

Und diese Ausnahmegenehmigung samt Sachverständigengutachten ist wahrscheinlich teurer, als sich dreimal erwischen zu lassen...

Seite 1

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