Automatische Datenerfassung: Lkw-Mautbrücke auf deutscher Autobahn.
Bild: Toll Collect
(dpa/jb) Verkehrsgerichtstags-Präsident Kay Nehm will Maut-Daten in Deutschland auch zur Verbrechensbekämpfung nutzen dürfen. Die an Autobahnen von Lastwagen erhobenen Daten könnten nicht einmal zur Aufklärung schwerster Delikte dienen, kritisierte der frühere Generalbundesanwalt am Donnerstag (29. Januar 2015) bei der offiziellen Eröffnung des 53. Verkehrsgerichtstages (VGT) in Goslar. Als Beispiel nannte Nehm die Fahndung nach dem Autobahnschützen, der zwischen 2008 und 2013 Hunderte Male auf Lastwagen geschossen hatte.
Statt "dem lebensgefährlichen Spuk durch Auswertung der Mautdaten ein rasches Ende" zu bereiten, habe das Bundeskriminalamt "Methoden der Steinzeit" anwenden müssen. Sie hätten schließlich an Autobahnen die Fahrzeugkennzeichen selbst erfasst und mit den Tatzeiten abgeglichen. Widerspruch erntete Nehm vom Innenminister Niedersachsens, Boris Pistorius. Datenschutz sei in Deutschland ein hohes Gut, sagte der SPD-Politiker. Die Nutzung der Maut-Daten zu anderen Zwecken sei gesetzlich ausgeschlossen. Daran habe man sich zu halten.