Die gute Nachricht zuerst: Verbrenner dürfen auch nach 2035 weiter neu zugelassen werden. Die EU rückt in ihrem neuen Auto-Paket vom harten Komplettverbot ab. Gleichzeitig will Brüssel aber einen klaren Schwerpunkt setzen – und der heißt Unternehmensflotten. Sie sollen künftig zum Motor der Elektromobilität werden.
Zur Erinnerung: Ursprünglich sollten Neuwagen ab 2035 komplett emissionsfrei sein. Von diesem strikten Ziel nimmt die EU-Kommission nun Abstand. Künftig könnten auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor neu zugelassen werden – etwa durch klimafreundlichere Kraftstoffe oder CO₂-Kompensation.

Firmenflotten im Fokus

Damit die Klimaziele trotzdem erreicht werden, lenkt die EU gezielt um: Große Firmenflotten sollen den Wandel beschleunigen. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen Unternehmensflotten in Deutschland Schritt für Schritt sauberer werden: ab 2030 mit mindestens 54 Prozent emissionsfreien Neuzulassungen, ab 2035 sogar mit 95 Prozent emissionsfreien Fahrzeuge. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und über 50 Millionen Euro Umsatz. Für sie dürfte das Elektroauto zunehmend zur Standardlösung im Fuhrpark werden.
Statt Verbrennerverbot plant die EU einen gezielten, wirtschaftsnahen Umbau der Mobilität.
Bild: Christoph Börries / AUTO BILD
Die Quoten orientieren sich an der Wirtschaftsleistung. Deutschland liegt dabei auf dem Niveau von Ländern wie Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden. Staaten mit geringerer Wirtschaftsleistung pro Einwohner – etwa Frankreich oder Italien – erhalten niedrigere Zielwerte. Das zeigt: Deutschland soll Vorreiter bleiben.

Streit um Dienstwagen Besteuerung

Brisant: Parallel dazu enthält das EU-Dokument einen Passus, der finanzielle Unterstützung für Dienstwagen mit Verbrennungsmotor ab 2028 verbieten könnte. Dazu könnte auch die 1-Prozent-Regelung zählen, das Herzstück der deutschen Dienstwagen-Besteuerung. Sollte die Regelung so kommen, wäre der Verbrenner-Firmenwagen faktisch erledigt, lange bevor 2035 erreicht ist.
Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Betriebliche Mobilität, bleibt gelassen: "Ich sehe keinen Grund, warum die deutsche Dienstwagen-Besteuerung angepasst werden müsste."

Warum die 1 Prozent Regel bleibt

Sein Argument: Die 0,25-Prozent-Regel für E-Autos und die 0,5-Prozent-Regel für Plug-in-Hybride seien echte Förderungen. Die 1-Prozent-Regel für Verbrenner dagegen sei keine Subvention, sondern lediglich eine Bewertungsmethode für den geldwerten Vorteil.
Klar ist: Elektroautos und Plug-in-Hybride bleiben steuerlich besonders attraktiv. Damit setzt Europa weiter auf positive Anreize, vor allem für Unternehmen, die ihre Flotten modernisieren.
Die EU will, dass Elektroautos im Firmenwagenmarkt Rückenwind bekommen. Die positiven Aspekte: Für Unternehmen bedeutet das mehr Planungssicherheit, für Hersteller neue Absatzchancen und für Fahrer moderne Dienstwagen. Die eigentliche Zeitenwende könnte damit beruflich nicht erst 2035 beginnen.