Abgeschleppt oder zugeparkt
Wann droht der Haken?

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Abgeschleppt oder zugeparkt, beides regt Autofahrer auf – und es gibt viele Missverständnisse darüber, wann abgeschleppt werden darf. Die Regeln für Parksünder und Parkopfer.
Sie kommen vom Einkaufen, und Ihr Auto ist zugeparkt. Oder schlimmer – es ist weg. Etwa gestohlen? Meist wurde es nur abgeschleppt. Was Sie zum Thema Park-Stress wissen sollten.
Wann darf abgeschleppt werden? Immer dann, wenn das abgestellte Auto andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet. Zum Beispiel, wenn man im absoluten Halteverbot, in scharfen Kurven, auf Rettungswegen oder in direkter Umgebung von Zebrastreifen parkt.
Wann darf abgeschleppt werden? Immer dann, wenn das abgestellte Auto andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet. Zum Beispiel, wenn man im absoluten Halteverbot, in scharfen Kurven, auf Rettungswegen oder in direkter Umgebung von Zebrastreifen parkt.

Dürfen Privatpersonen abschleppen lassen? Ja. Sobald ein gemieteter Parkplatz oder eine private Einfahrt zugeparkt ist. Allerdings müssen die Kosten dafür vorgestreckt werden. Über die Erstattung des Geldes durch den Abgeschleppten wird oft bis vor Gericht gestritten.

Verhindert ein Zettel im Auto das Abschleppen? Eine Visitenkarte oder ein Zettel mit Kontaktdaten ist nur hilfreich, wenn man sich nah beim Auto aufhält und schnell zurückkehren und es wegfahren kann.
Darf auch ein abgebrochener Abschleppvorgang berechnet werden? Ja, wenn sich der Abschleppwagen bereits auf den Weg gemacht hat und auch keinen anderen Wagen auf den Haken nehmen kann.
Wer zahlt bei Schäden durchs Abschleppen? Die Polizei haftet für entstandene Schäden, wenn sie Auftraggeber ist. Wurde das Abschleppen privat veranlasst, zahlt das Unternehmen. Häufiges Problem dabei: Der Fahrzeughalter muss beweisen, dass der Schaden nicht schon vorhanden war.
Darf auch ein abgebrochener Abschleppvorgang berechnet werden? Ja, wenn sich der Abschleppwagen bereits auf den Weg gemacht hat und auch keinen anderen Wagen auf den Haken nehmen kann.
Wer zahlt bei Schäden durchs Abschleppen? Die Polizei haftet für entstandene Schäden, wenn sie Auftraggeber ist. Wurde das Abschleppen privat veranlasst, zahlt das Unternehmen. Häufiges Problem dabei: Der Fahrzeughalter muss beweisen, dass der Schaden nicht schon vorhanden war.
Darf abgeschleppt werden, wenn ein Halteverbotsschild nicht gut zu erkennen war? Grundsätzlich ja. Ein Autofahrer darf sich nicht vorschnell darauf herausreden, dass er das Schild nicht entdecken konnte. War das Schild nachweislich nicht sichtbar, etwa weil es komplett zugewuchert ist, muss die Behörde die Abschleppkosten zahlen. Grund: Sie muss dafür sorgen, dass Verkehrsschilder stets gut lesbar sind.
Was kostet Abschleppen? Die Preise für das Abschleppen und Verwahren sind regional sehr unterschiedlich. Hamburg etwa liegt mit bis zu 310 Euro für 24 Stunden in Deutschland ganz oben.
Was kostet Abschleppen? Die Preise für das Abschleppen und Verwahren sind regional sehr unterschiedlich. Hamburg etwa liegt mit bis zu 310 Euro für 24 Stunden in Deutschland ganz oben.
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