Abstand beim Fahren
Nicht ganz dicht ...

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... im Kopf ist doch wohl dieser GTI-Rabauke. Was er nicht bedenkt: Er setzt seinen Führerschein aufs Spiel. Abstandsregeln im Klartext.
Abstand ist halber Tacho in Metern
"Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich bremst." So schreibt es Paragraph vier der Straßenverkehrsordnung vor. Theorie. Die Praxis auf Deutschlands Autobahnen sieht anders aus.
Dort wird gedrängelt, was das Zeug hält, aufgefahren bis in den Kofferraum und geblinkt, bis der Finger taub ist: "Weg da!" Doch wann ist Drängeln eigentlich Drängeln? Und: Welcher Abstand bei welchem Tempo ist korrekt? Grundregel: Der Abstand muss die Hälfte des Tachowerts betragen. Bei Tempo 100 also mindestens 50 Meter, die Distanz lässt sich an den Leitpfosten ablesen: Sie stehen immer 50 Meter auseinander.
Genauer definiert die Abstandsregeln der Bußgeldkatalog. Dort ist – je nach Geschwindigkeit – die Rede von Der Abstand muss den halben Tachowert betragen zwei, drei, vier oder fünf Zehnteln des halben Tachowerts. Beispiele: Bei Tempo 100, etwa auf der Landstraße, kostet es 40 Euro Strafe und bringt einen Punkt in Flensburg, wenn der Abstand zum Vordermann weniger als 25 Meter (5/10 des halben Tachowertes) beträgt.
Dort wird gedrängelt, was das Zeug hält, aufgefahren bis in den Kofferraum und geblinkt, bis der Finger taub ist: "Weg da!" Doch wann ist Drängeln eigentlich Drängeln? Und: Welcher Abstand bei welchem Tempo ist korrekt? Grundregel: Der Abstand muss die Hälfte des Tachowerts betragen. Bei Tempo 100 also mindestens 50 Meter, die Distanz lässt sich an den Leitpfosten ablesen: Sie stehen immer 50 Meter auseinander.
Genauer definiert die Abstandsregeln der Bußgeldkatalog. Dort ist – je nach Geschwindigkeit – die Rede von Der Abstand muss den halben Tachowert betragen zwei, drei, vier oder fünf Zehnteln des halben Tachowerts. Beispiele: Bei Tempo 100, etwa auf der Landstraße, kostet es 40 Euro Strafe und bringt einen Punkt in Flensburg, wenn der Abstand zum Vordermann weniger als 25 Meter (5/10 des halben Tachowertes) beträgt.
Freiheitsstrafen droht bei Nötigung
Werden bei einem Autobahntempo von 160 km/h weniger als 16 Meter Abstand gehalten, drohen ein Bußgeld von 125 Euro und satte vier Punkte. Schlimmer: Es sind vier Wochen Fahrverbot fällig. Ganz hart kommt es für diejenigen, die den Abstand drastisch verkürzen, etwa auf fünf Meter und weniger. Handelt es sich dabei um "einen Vorgang von einiger Dauer und größerer Intensität", kann laut Bundesgerichtshof der "Tatbestand der Nötigung" erfüllt sein. Dann drohen sogar Freiheitsstrafen.
Doch nicht nur Drängler verstoßen gegen die Straßenverkehrsordnung, sondern auch die Autofahrer, die sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten und eine Spur blockieren. Wer zudem sein Tempo ohne Grund massiv reduziert, um das nachfolgende Fahrzeug runterzubremsen, macht sich garantiert der Nötigung schuldig. Dann nämlich handelt es sich um einen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr". In solchen Fällen droht außer der Geldstrafe auch Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren, und der Führerschein ist für mindestens sechs Monate weg.
Doch nicht nur Drängler verstoßen gegen die Straßenverkehrsordnung, sondern auch die Autofahrer, die sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten und eine Spur blockieren. Wer zudem sein Tempo ohne Grund massiv reduziert, um das nachfolgende Fahrzeug runterzubremsen, macht sich garantiert der Nötigung schuldig. Dann nämlich handelt es sich um einen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr". In solchen Fällen droht außer der Geldstrafe auch Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren, und der Führerschein ist für mindestens sechs Monate weg.
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