Bußgelder drohen bei falscher Parkscheibe
Warum diese Parkscheibe in Österreich verboten ist

In Österreich gelten andere Park-Regeln als in Deutschland. Welche Parkscheiben verboten sind – und warum Autofahrern Bußgelder drohen.
Bild: Ralf Timm
Gerade in der Wintersaison, wenn es Tausende Urlauber mit dem Auto in die Alpen zieht, häufen sich die Strafzettel an den Windschutzscheiben. In beliebten Skiorten wie Innsbruck, Kitzbühel oder Zell am See wird besonders genau kontrolliert. Viele Betroffene sind überrascht – schließlich wurde eine Parkscheibe genutzt und die Ankunftszeit eingestellt.
Doch genau hier liegt das Problem: In Österreich gelten andere Vorgaben als in Deutschland. Eine kleine Abweichung, die auf den ersten Blick kaum auffällt, kann im Urlaub schnell teuer werden. Entscheidend ist dabei weniger, ob eine Parkscheibe verwendet wird, sondern welche – und wie sie eingestellt ist.
Grundlage dafür sind klare Regeln. In Österreich ist die Parkscheibe Teil der sogenannten Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung. Sie legt exakt fest, wie die Ankunftszeit anzuzeigen ist, und unterscheidet sich damit deutlich von den deutschen Bestimmungen.
Andere Zeit, andere Vorschriften
Während Autofahrer in Deutschland ihre Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde einstellen, gilt in Österreich ein anderes System. Dort wird konsequent auf die nächste Viertelstunde gerundet. Entsprechend sind auf österreichischen Parkscheiben zwischen den Stundenangaben deutlich mehr Markierungen zu finden als bei deutschen Modellen. Wer also um 14:09 Uhr parkt, muss die Ankunftszeit auf 14:15 Uhr einstellen. Eine Parkscheibe mit ausschließlich halbstündiger Einteilung kann diese Zeit gar nicht korrekt anzeigen.

Links erlaubt, rechts verboten: Die österreichische Parkscheibe ist in Viertelstunden unterteilt, während die deutsche Parkscheibe lediglich halbe Stunden anzeigt.
Bild: Picture Alliance/Montage AUTO BILD
Parkscheiben, die diese Viertelstunden-Markierung nicht abbilden, erfüllen die österreichischen Vorgaben nicht – selbst dann nicht, wenn sie auf den ersten Blick richtig eingestellt wirken. Genau dieser Unterschied kann bei Kontrollen teuer werden.
Auch elektronische Parkscheiben tabu
Zusätzlich sorgt ein weiterer Punkt für Verwirrung: Elektronische Parkscheiben, die sich automatisch einstellen, sind in Österreich nicht zugelassen. Erlaubt sind ausschließlich analoge Modelle mit klarer Viertelstunden-Markierung und gut ablesbarem Zeiger. Digitale Anzeigen sieht die Verordnung nicht vor.
Wer ohne gültige Parkscheibe erwischt wird, muss zahlen. Zunächst drohen 30 bis 50 Euro Bußgeld. Wird das Verwarnungsgeld nicht beglichen oder handelt es sich um einen Wiederholungsfall, kann ein Verwaltungsstrafverfahren folgen – mit Strafen von bis zu 726 Euro.
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