In das Geschäft mit Nachrüst-Katalysatoren kommt wieder Bewegung. Bundesverkehrsministerium, Kraftfahrt-Bundesamt (KBA ) und die Prüfdienste wie TÜV und DEKRA haben sich darauf geeinigt, gesetzliche Regelungen für die Zulassung von Nachrüstkatalysatoren zu erarbeiten. Das Verkehrsministerium hatte die Nutzung von Teilegutachten zum Beispiel für Euro-3-Katalysatoren untersagt und außerdem das KBA angewiesen, die Bearbeitung einer neuen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für Nachrüst-Kats auszusetzen. Nun sollen gemeinsam Ausnahmeverordnungen und Rahmenrichtlinien für solche ABE entwickelt werden. Mit den Ergebnissen wird im Juni 2009 gerechnet.