Alkoholverbot für Fahranfänger
Ein Bier: 125 Euro Strafe

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Ab August 2007 gilt Alkoholverbot für Führerschein-Neulinge. Wer sich nicht daran hält, kassiert Punkte und ein Bußgeld, aber kein gesondertes Fahrverbot.
Für Fahranfänger gilt schon bald ein absolutes Alkoholverbot. Nach dem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums dürfen Fahranfänger ab august 2007 beim Führen eines Kraftfahrzeugs weder alkoholische Getränke zu sich nehmen, noch dürfen sie die Fahrt unter der Wirkung solcher Getränke antreten. Diese Vorschrift gelte unabhängig vom Alter der Führerscheinneulinge und für die gesammte Dauer der zweijährigen Probezeit nach dem Erwerb des Führerscheins.
Bei Missachtung des Alkoholverbots wird ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro verhängt. Außerdem gibt es zwei Punkte in Flensburg. In besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall kann ein Bier auch bis zu 1000 Euro kosten. Auf die Bestrafung durch ein Fahrverbot will der Minister verzichten. Die vorgesehene Ahndung bewege sich im untersten sanktionsrechtlichen Bereich, zitierte der Automobilclub ACE aus der Begründung des Gesetzentwurfs. Auch wenn in dem Gesetzestext keine Promillegrenze genannt werde, gehe die Begründung davon aus, dass nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand Alkohol ab einer Konzentration von 0,2 Promille beziehungsweise 0,1 Milligramm Alkohol pro Liter in der Atemluft wirksam werde.
Die Vorschrift ist nach Einschätzung von Experten absichtlich so formuliert, dass auch ohne eine Blutprobe oder Atemalkoholanalyse, nur durch Aussagen von Polizeibeamten oder Zeugen, der Beweis einer verkehrswidrigen Alkoholisierung geführt werden kann. Wie stehen Sie dazu? Im AUTO BILD-Blog können Sie uns Ihre Meinung mitteilen!
Bei Missachtung des Alkoholverbots wird ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro verhängt. Außerdem gibt es zwei Punkte in Flensburg. In besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall kann ein Bier auch bis zu 1000 Euro kosten. Auf die Bestrafung durch ein Fahrverbot will der Minister verzichten. Die vorgesehene Ahndung bewege sich im untersten sanktionsrechtlichen Bereich, zitierte der Automobilclub ACE aus der Begründung des Gesetzentwurfs. Auch wenn in dem Gesetzestext keine Promillegrenze genannt werde, gehe die Begründung davon aus, dass nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand Alkohol ab einer Konzentration von 0,2 Promille beziehungsweise 0,1 Milligramm Alkohol pro Liter in der Atemluft wirksam werde.
Die Vorschrift ist nach Einschätzung von Experten absichtlich so formuliert, dass auch ohne eine Blutprobe oder Atemalkoholanalyse, nur durch Aussagen von Polizeibeamten oder Zeugen, der Beweis einer verkehrswidrigen Alkoholisierung geführt werden kann. Wie stehen Sie dazu? Im AUTO BILD-Blog können Sie uns Ihre Meinung mitteilen!
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