In Regensburg und Weiden (Bayern) darf Alkohol an Tankstellen nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nur noch als Reiseproviant verkauft werden, also nur an Autofahrer. Grund sind Ruhestörungen durch betrunkene Jugendliche. Dem Wortlaut nach umfasst das Verbot nicht nur Alkohol sondern alle Shop-Artikel. Die Städte aber wollen lediglich den Alkohol-Verkauf ahnden. In der Praxis bringt das durchaus Probleme mit sich. Dazu ein Aral-Sprecher: "Eine schwierige Situation für den Kassierer, der jeden Fall prüfen muss." Ähnliche Alkohol-Verkaufsverbote existieren bereits – etwa in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg.