Die Staatsanwaltschaft Oldenburg kam am Morgen mit einem Durchsuchungsbeschluss. Das Vergehen von Kai Brinkmann: Er sammelt ältere Autos. In seinem Fall sei das ein Verstoß gegen das Abfallgesetz (Az. 28 Gs l100 Js 46 508/19 3333/19), erklären ihm die Beamten, als sie Fahrzeugdokumente sehen wollen. Die Behörde stört sich an zwei älteren Audi-Limousinen, die seit mehreren Jahren abgemeldet auf angemieteten Stellplätzen vor der Wohnung des 39-Jährigen parken. Die Beamten werfen dem Autofan vor, er habe vor dem Abstellen nicht sämtliche Flüssigkeiten abgelassen. Oder, wie es ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg im schönsten Bürokratendeutsch erklärt: "Die in Altautos enthaltenen Betriebsstoffe sind generell geeignet, die Umwelt zu gefährden (§ 326 StGB). Die Durchsuchung dient auch zur Feststellung der Herkunft und des Zustandes des Altautos sowie der Klärung der Eigentums- und Besitzverhältnisse."

"Meine Autos sind kein Müll"

Hausbesuch wegen Youngtimer
Hausdurchsuchung bei Kai Brinkmann. Vorwurf: Seine Audi gelten als illegale Lagerung von Abfällen.
Brinkmann hält das Vorgehen für vollkommen überzogen: "Meine Autos sind roll- und fahrfähig. Und natürlich verlieren sie keine Flüssigkeiten. Ein Ablassen der Betriebsstoffe wäre unsachgemäß, weil Motor, Getriebe und Bremsanlage korrodieren würden." Die Staatsanwaltschaft verweist jedoch auf Halterpflichten: Eigentümer von umweltgefährdenden Altautos sind demnach ohne vorherige Aufforderung verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu entsorgen. Brinkmann sieht das anders: "Meine Autos sind kein Müll, sondern erhaltenswert. Schon bald sollen sie wieder angemeldet als Oldtimer auf die Straße."

Vermieter entscheidet auf angemieteten Flächen

Hausdurchsuchung wegen Youngtimern
Diese Audis sollen Schrott sein?
Bundesweit parken Tausende abgemeldete Autos auf gemieteten Flächen. Dort kann der Vermieter entscheiden, was auf seinem Grund stehen darf. Viele Mietverträge enthalten eine Klausel, die nur angemeldeten Fahrzeugen das Parken gestattet. Zumindest für den öffentlichen Parkraum gibt es klare Regeln: Unangemeldete und nicht versicherte Autos haben dort nichts verloren.

Strenge Vorschriften auch für Carports und Garagen

Hausbesuch wegen Youngtimer
In Garagen ist das Abstellen von Motorrädern, Mopeds, Mofas, Fahrrädern und E-Rollern gestattet.
Was viele nicht wissen: Neben Stellplätzen im Freien unterliegen auch Carports und Garagen strengen Vorschriften. Formal sind sie als Ort zum Abstellen von Kraftfahrzeugen definiert. Was genau das bedeutet, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Generell sind Garagenbauten zweckgebunden und nur für das Abstellen von Autos vorgesehen. Winterreifen, Werkzeuge, Pflege- und Putzmittel dürfen dort lediglich für den Hausgebrauch gelagert werden. Vom Gesetzgeber ebenfalls gestattet ist das Abstellen von Motorrädern, Mopeds, Mofas, Fahrrädern und E-Rollern. Anders sieht es bei Regalen oder Schränken aus. Diese müssen dem Aufbewahren von Kfz-Zubehör dienen. Und für Sprit gilt: Maximal 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel sind als Vorrat in Kleingaragen erlaubt.