Altauto auf Privatparkplatz: Staatsanwalt ermittelt
Hausdurchsuchung wegen Youngtimern

—
Auf den privaten Stellplätzen von Kai Brinkmann stehen zwei nicht zugelassene Alt-Audi. Die Staatsanwaltschaft sagte, das sei verboten – und kam mit einem Durchsuchungsbefehl.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg kam am Morgen mit einem Durchsuchungsbeschluss. Das Vergehen von Kai Brinkmann: Er sammelt ältere Autos. In seinem Fall sei das ein Verstoß gegen das Abfallgesetz (Az. 28 Gs l100 Js 46 508/19 3333/19), erklären ihm die Beamten, als sie Fahrzeugdokumente sehen wollen. Die Behörde stört sich an zwei älteren Audi-Limousinen, die seit mehreren Jahren abgemeldet auf angemieteten Stellplätzen vor der Wohnung des 39-Jährigen parken. Die Beamten werfen dem Autofan vor, er habe vor dem Abstellen nicht sämtliche Flüssigkeiten abgelassen. Oder, wie es ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg im schönsten Bürokratendeutsch erklärt: "Die in Altautos enthaltenen Betriebsstoffe sind generell geeignet, die Umwelt zu gefährden (§ 326 StGB). Die Durchsuchung dient auch zur Feststellung der Herkunft und des Zustandes des Altautos sowie der Klärung der Eigentums- und Besitzverhältnisse."
"Meine Autos sind kein Müll"

Hausdurchsuchung bei Kai Brinkmann. Vorwurf: Seine Audi gelten als illegale Lagerung von Abfällen.
Vermieter entscheidet auf angemieteten Flächen

Diese Audis sollen Schrott sein?
Strenge Vorschriften auch für Carports und Garagen

In Garagen ist das Abstellen von Motorrädern, Mopeds, Mofas, Fahrrädern und E-Rollern gestattet.
Service-Links