Der Bundesrat billigte heute in Berlin das vom Bundestag bereits beschlossene Altfahrzeug-Gesetz. Hersteller oder Importeure verpflichten sich zur kostenlosen Rücknahme aller alten Autos ab 1. Januar 2007. Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2002 erstmals zugelassen werden, tritt das Recht auf kostenlose Rückgabe sofort in Kraft. Mit der Regelung setzt die Bundesregierung die EU-Altfahrzeugrichtlinie um.

Eingeschlossen in das Rückgaberecht sind auch so genannte leichte Nutzfahrzeuge wie etwa Kleinbusse. Für nicht serienmäßig hergestellte Spezialfahrzeuge gilt das Rückgaberecht nicht. Hersteller und Importeure werden mit der Neuregelung verpflichtet, ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Das Gesetz sieht außerdem neue strenge Regeln für das Recycling der Schrottwagen vor. Ab dem Jahr 2006 sollen mindestens 85 Prozent, ab 2015 sogar 95 Prozent des durchschnittlichen Autogewichts verwertet oder wiederverwendet werden.

Derzeit werden laut Umwelt-Bundesamt etwa 75 Prozent eines Autos recycelt. Das entspricht ungefähr dem Metallanteil eines rund zehn Jahre alten Fahrzeugs. Der Rest teilt sich auf in Kunststoffe, Gummi, Glas und sonstige Materalien. In Deutschland werden pro Jahr zirka zwei Millionen Fahrzeuge verschrottet. Schon jetzt setzen Hersteller wie Ford, Opel und Mercedes-Benz wiederaufbereitete Kunststoffe ein. So verarbeitet beispielsweise Opel Kunststoffe aus der Armaturentafel zu Werkzeugboxen und Radhausschalen.