Amtsschimmel gegen Parkidee
Ärger um die Brötchentaste

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Manche Städte erlauben das Kurzparken zum Nulltarif. Ein Gesetz von 1952 verbietet das. Und ein Beamter klagt auf die Einhaltung.
In Zeiten wie diesen, in denen die Parkplatz-Abzocke immer weiter perfektioniert wird, kann man die "Brötchentaste" gar nicht genug loben. Sie garantiert in den nordrheinwestfälischen Städten Mettmann, Neuss, Witten, Köln, Haan, Velbert, Minden und Langenfeld kostenloses Kurzparken zwischen 15 und 60 Minuten. Das reicht für den Kurzeinkauf beim Bäcker, das Abholen von Medikamenten in der Apotheke oder die Filmabgabe im Fotoladen. Mit der Brötchentaste wollen die kleineren Städte die Kundenflucht in die Großstädte oder die Einkaufscenter am Stadtrand stoppen.
Die Autofahrer müssen nur am Parkautomaten die entsprechend gekennzeichnete Brötchentaste drücken und bekommen ihr Parkticket – ohne einen Cent zu bezahlen. Weil aber der Frömmste nicht in Frieden gratis parken kann, wenn's dem bösen Nachbarn nicht gefällt, droht der guten Idee das Aus. In diesem Fall ist der böse Nachbar ein Mitarbeiter des Ordnungsamts Solingen, der gegen das Kurzparken zum Nulltarif klagt.
Tatsächlich bewegen sich die Städte mit der Brötchentaste "in einer rechtlichen Grauzone", so Astrid Hinterthür von der Stadt Mettmann. Der Solinger Amtsschimmel hat den Paragraphen 6a, Absatz 6 des Straßenverkehrsgesetzes von 1952 ausgegraben. Der besagt, dass auf allen Parkflächen, deren Nutzung mit Parkscheinautomaten oder Parkuhren geregelt ist, von der ersten Minute an Gebühren fällig sind. Mindestens fünf Cent pro 30 Minuten. Der Nulltarif ist illegal, der nordrhein-westfälische Frieden dahin. Das Land will sich nun einer Initiative Bayerns und Hessens im Bundesrat zur Änderung des antiquierten Gesetzes anschließen. So lange will die Stadt Waltrop nicht warten. Sie bekam Fracksausen, zog sich in die Legalität zurück und schaffte die Brötchentaste flugs wieder ab.
Die Autofahrer müssen nur am Parkautomaten die entsprechend gekennzeichnete Brötchentaste drücken und bekommen ihr Parkticket – ohne einen Cent zu bezahlen. Weil aber der Frömmste nicht in Frieden gratis parken kann, wenn's dem bösen Nachbarn nicht gefällt, droht der guten Idee das Aus. In diesem Fall ist der böse Nachbar ein Mitarbeiter des Ordnungsamts Solingen, der gegen das Kurzparken zum Nulltarif klagt.
Tatsächlich bewegen sich die Städte mit der Brötchentaste "in einer rechtlichen Grauzone", so Astrid Hinterthür von der Stadt Mettmann. Der Solinger Amtsschimmel hat den Paragraphen 6a, Absatz 6 des Straßenverkehrsgesetzes von 1952 ausgegraben. Der besagt, dass auf allen Parkflächen, deren Nutzung mit Parkscheinautomaten oder Parkuhren geregelt ist, von der ersten Minute an Gebühren fällig sind. Mindestens fünf Cent pro 30 Minuten. Der Nulltarif ist illegal, der nordrhein-westfälische Frieden dahin. Das Land will sich nun einer Initiative Bayerns und Hessens im Bundesrat zur Änderung des antiquierten Gesetzes anschließen. So lange will die Stadt Waltrop nicht warten. Sie bekam Fracksausen, zog sich in die Legalität zurück und schaffte die Brötchentaste flugs wieder ab.
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