Angeber-Wissen für Autofahrer
Knifflige Verkehrsregeln: Kann ich bei gelber Ampel geblitzt werden?

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Die meisten Verkehrsregeln sind uns bekannt. Aber wissen Sie, ob man nackt Auto fahren darf oder bei Gelb geblitzt werden kann? 10 skurrile Regeln!
In Deutschland herrscht Rechtsfahrgebot, innerorts wird meist 50 km/h gefahren, und wer abbiegt, muss rechtzeitig vorher blinken. Viele Verkehrsregeln kennen selbst Kinder, und spätestens in der Fahrschule bekommen angehende Autofahrer dann das komplette Rüstzeug vermittelt.Aber das Regelwerk hat Feinheiten. BILD stellt gemeinsam mit der Plattform mobile.de zehn skurrile Verkehrsregeln vor und erklärt, was wirklich erlaubt ist. Wissen, das nicht nur im Straßenverkehr wertvoll ist, sondern vielleicht auch beim Smalltalk auf der nächsten Party. Hätten Sie alles gewusst?
Knifflige Verkehrsregeln
Auf Helgoland darf man kein Fahrrad fahren
Richtig! Eine Sonderregelung für Helgoland besagt, dass weder Touristen noch Bewohner mit dem Auto oder Rad fahren dürfen (vgl. §50 StVO). Grund: Es ist einfach zu eng auf der kleinen Nordseeinsel.
Mit einer Clownsnase darf ich kein Auto fahren
Falsch! Das Vermummungsverbot gilt zwar auch im eigenen Auto – aber soweit die Maskierung das Fahrvermögen nicht beeinträchtigt, dürfen Jecken zum Beispiel in der närrischen Jahreszeit auch mit Pappnase und Perücke ans Steuer (vgl. §23 Abs. 4, §49 StVO). Das gilt entsprechend auch für Infektionsschutz.
In meinem Auto darf ich nackt sein
Richtig! Nackt Auto fahren ist grundsätzlich erlaubt – allerdings nur dann, wenn es nicht zu einer Belästigung der Allgemeinheit gemäß §118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes kommt.
Mit Sehbehinderung darf ich länger als andere Menschen im eingeschränkten Halteverbot parken
Richtig! Menschen mit Sehbehinderung dürfen laut §46, 119a StVO im eingeschränkten Halteverbot länger parken – bis zu drei Stunden. Allerdings müssen der blaue Behindertenparkausweis und eine Parkscheibe vorliegen.
In Deutschland ist Werbung mit Verkehrszeichen und -einrichtungen verboten
Richtig! Unzulässig ist Werbung in Form von "Bild, Schrift, Licht oder Ton" außerhalb geschlossener Ortschaften oder innerorts, die den Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften beeinträchtigen können. Außerdem wird bei Einrichtungen, die mit offiziellen Verkehrszeichen und -anlagen verwechselt werden können, sowie Werbung und Propaganda verbunden mit Verkehrszeichen mit einem Bußgeld bestraft (Vgl. § 33 Absatz 2 StVO).
Ich muss kein Bußgeld zahlen, wenn ich wegen Benzinmangels auf der Autobahn liegen bleibe
Falsch! Benzinmangel auf der Autobahn ist per se nicht verboten – allerdings ist das mutmaßliche Liegenbleiben und Halten auf dem Seitenstreifen verboten und wird laut Bußgeldkatalog mit bis zu 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft (vgl. §18, Absatz 8 StVO).
Krankenfahrstühle gelten als Fahrzeuge
Richtig! Derartige Fahrzeuge dürfen allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit dort fahren, wo
Fußgängerverkehr stattfindet (vgl. §24, Absatz 2.5 StVO).
Fußgängerverkehr stattfindet (vgl. §24, Absatz 2.5 StVO).
Wenn ich dringend zur Toilette muss, darf ich innerorts schneller fahren
Falsch! Tempolimit gilt immer – auch bei voller Blase. Es muss gemäß §3 der StVO in jedem Fall eingehalten werden.
Bei einer gelben Ampel kann ich nicht geblitzt werden
Falsch! Einige Ampelblitzer sind so eingestellt, dass sie auch dann auslösen, wenn ein Fahrzeug bei Gelb fährt. Das Überfahren der Kreuzung bei gelben Lichtzeichen ist nur dann gestattet, wenn ansonsten eine Vollbremsung nötig wäre (vgl. §37, Absatz 1).
In einer Sackgasse darf ich rückwärts fahren
Richtig! Besteht in der Sackgasse keine Wendemöglichkeit oder ist das Wenden ausdrücklich verboten, ist es gestattet, rückwärts zu fahren. Wer dabei allerdings andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall verursacht, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro. Darüber hinaus gilt auch beim Rückwärtsfahren rechts vor links.
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