Gesetz und Verordnungen en masse, das Vorschriftswesen in Deutschland ist ausgeprägt und oft kompliziert. Das gilt auch für das Verkehrsrecht. Das setzt sich aus den Teilgebieten Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsstrafrecht und dem Verkehrsverwaltungsrecht zusammen.
Die wichtigsten Verordnungen, die sich direkt mit dem Straßenverkehr befassen, sind die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sowie die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Genügend Fallstricke also, in denen sich Autofahrer verheddern können.
Gut also, dass sich die Neuerungen im laufenden Jahr in Grenzen hielten und eigentlich hauptsächlich aus Routinehandlungen bestanden.
Wirklich neu ist eigentlich nur die seit dem 1. Februar für alle Autofahrer geltende Pflicht, zwei medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen im Verbandskasten mitzuführen. Wer es noch nicht erledigt hat, sollte also seinen Erste-Hilfe-Kasten nachrüsten. Hierfür reichen einfache OP-Masken aus, FFP2-Masken sind zwar empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.
Alle Fahrzeuge, die eine rosafarbene Plakette haben, müssen 2023 zur Hauptuntersuchung.
Bild: DPA
Orange und blau sind gut
Wird nach der richtigen Farbe gesucht, ist nicht vom Autolack die Rede, sondern von der TÜV-Plakette am Kennzeichen. Alle Fahrzeuge, die eine rosafarbene Plakette haben, müssen 2023 zur Hauptuntersuchung. Wann spätestens, zeigt die Monatsmarkierung in der Plakette an. Nach bestandener HU wird eine orangefarbene bis 2025 gültige Plakette ausgestellt. In diesem Jahr erstmals zugelassene Neuwagen fahren mit einer blauen Plakette und müssen erst 2026 zur ersten Hauptuntersuchung.
Schon länger läuft die Umstellung von Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden. Ab 2033 gelten auch bei uns nur noch neue EU-Führerscheine. Bis zum 19. Januar mussten Führerscheininhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihre alten Führerscheine umgetauscht haben. Genau ab diesem Stichtag haben Autofahrer, die zwischen 1965 bis 1970 das Licht der Welt erblickten, noch genau ein Jahr Zeit für den Umtausch. Neu ausgestellte Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Für vollelektrisch angetrieben Fahrzeuge wurde die Förderprämie reduziert.
Bild: Tom Salt / AUTO BILD
Weniger Förderung für E-Autos
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine staatliche Förderung mehr für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. Für vollelektrisch angetrieben Fahrzeuge wurde die Prämie reduziert. Da gilt aktuell: Fahrzeuge mit Listenpreis bis zu 40.000 Euro erhalten vom Staat eine Förderung von 4500 Euro und vom Hersteller gibt's 2250 Euro. Fahrzeuge mit Listenpreis bis 65.000 Euro: Förderung von 3000 Euro vom Staat und 1500 Euro vom Hersteller. Ab dem 1. September 2023 werden nur noch Privatpersonen beim Kauf von E-Autos gefördert.
In diesem Jahr beginnt in Deutschland die nationale Umsetzung der europäischen Vorschriften zum Auslesen und Übermitteln der Energieverbrauchsdaten (Kraftstoff- und/oder Stromverbrauch) von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, sofern diese über einen Verbrennungsmotor oder einen (Plug-in-)Hybridantrieb verfügen.
Realistische Verbrauchswerte erfassen
Ziel des Gesetzgebers ist es, mit dem Verfahren realistischere Verbrauchswerte als mit den heute gängigen Messungen auf Prüfständen zu ermitteln. Das Erfassen dieser Daten bei der Hauptuntersuchung begann am 20. Mai. Nach Angaben des TÜV-Verbands haben Autofahrer allerdings die Möglichkeit, der Erhebung der Daten zu widersprechen.
Letztlich änderte sich 2023 auch die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Rund 13 Millionen Autofahrer sind davon betroffen. Für über 8,1 Millionen gelten 2023 höhere Einstufungen, 4,8 Millionen Autofahrer profitieren von besseren Typklassen.