Wer auf der Autobahn den Sicherheitsabstand nicht einhält, dem drohen hohe Strafen. Denn eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle auf Autobahnen ist ein zu geringer Abstand.
In der Straßenverkehrsordnung heißt es, dass der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein muss, dass man das eigene Auto selbst dann noch problemlos anhalten kann, wenn der Vordermann unerwartet abbremst. Konkrete Vorgaben gibt es aber keine.
Um für sich grob zu prüfen, ob man den richtigen Abstand einhält, gibt es zwei Faustformeln: den "halben Tacho" und die "Zwei-Sekunden-Regel".

So funktionieren die Faustformeln

Beim halben Tacho beträgt der Abstand zum Vordermann die Hälfte der Geschwindigkeit in Metern. Heißt: Ist man mit 100 km/h unterwegs, sollte der Abstand bei 50 Metern liegen. Als Orientierung dienen die Leitpfosten am Straßenrand, denn sie liegen 50 Meter voneinander entfernt.
Als Orientierung dienen beim "halben Tacho" die Leitpfosten.
Bild: dpa

Bei der "Zwei-Sekunden-Regel" sucht man sich am Straßenrand einen Fixpunkt wie einen Baum oder eine Brücke. Fährt der Vordermann an diesem Punkt vorbei, zählt man die Sekunden. Frühestens nach zwei Sekunden sollte man den Punkt ebenfalls passieren. Wichtig: Diese Faustformeln gelten bei guten Bedingungen, bei Regen oder Schnee sollte der Abstand entsprechend größer sein.

Es gibt auch technische Hilfe

Es gibt auch eine technische Unterstützung wie Abstandswarner oder Abstandsregel-Tempomaten (Adaptive Cruise Control). Beim Abstandswarner wird man durch akustische Signale gewarnt. Der Tempomat hält den Abstand selbständig ein.
Was droht bei einem Verstoß? Da wird im Bußgeldkatalog nach Abstand und Geschwindigkeit unterschieden. So sind bei über 80 km/h je nach Abstand von 75 bis 320 Euro fällig, dazu ein Punkt in Flensburg. Bei über 100 km/h sind es teilweise zwei Punkte und auch ein Fahrverbot. Bei über 130 km/h sind es bis zu 400 Euro und drei Monate Fahrverbot. Der Verstoß liegt übrigens dann vor, wenn man den Abstand über einen längeren Zeitraum nicht einhält.
Wichtig zu wissen: Fährt man zu dicht auf, kann das auch als Nötigung gewertet werden. Dann wird ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet.