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Gassi fahren mit dem Auto: Fragwürdig und verboten

Es gibt Hundebesitzer, die mit ihrem Vierbeiner Gassi fahren. Das ist nicht nur fragwürdig, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit.
Bild: Ralf Timm
Es ist ein seltsames Bild, das sich im Straßenverkehr immer mal wieder bietet: Ein Hund läuft neben einem Auto, die Leine hängt aus dem Fenster und Herrchen oder Frauchen sitzen IM Auto und führen ihren Vierbeiner auf diese Art und Weise aus. Nicht Gassi gehen, sondern Gassi fahren ist hier das Motto.
Ja, es passiert tatsächlich oft genug, dass Menschen offenbar zu faul sind, mit ihrem Hund Gassi zu gehen und stattdessen das Auto benutzen. Der Hund bleibt dann aber auf der Strecke. Außerdem kann das eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen: Entdeckt der Hund eine Katze und damit seinen Jagdinstinkt, könnte er unter das Auto oder in den Gegenverkehr laufen.
Nur eine symbolische Strafe
Fakt ist: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in diesem Fall ziemlich eindeutig: "Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen".
Eine Strafe gibt es dafür auch, mit fünf Euro ist sie aber eher symbolisch. Erlaubt ist lediglich die Fahrt zum Gassi gehen.

Sieht wesentlich besser aus: Wenn der Hund im und nicht neben dem Auto transportiert wird.
Bild: Werk
Diese Art der Tierhaltung ist aber nicht nur aus Sicht der Straßenverkehrsordnung fragwürdig. Denn ein arttypisches Verhalten wie Schnuppern oder Markieren ist für den Hund so kaum möglich.
Wann ist der Hund überfordert?
Hinzu kommt: Sitzt man im Auto, ist schwer erkennbar, ob und wann der Hund überfordert ist. Die Warnsignale werden dann nicht wahrgenommen. Was hingegen erlaubt ist: Den Hund mit dem Fahrrad ausführen. Das sollte aber vorher geübt werden.
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