Gründe für eine Fahruntauglichkeit gibt es einige. Alkohol zum Beispiel, andere Drogen sind ebenfalls verboten, wenn man Auto fährt. Doch auch Krankheiten sorgen dafür, dass man sich besser nicht hinter das Steuer setzen sollte.
Bei einer schweren Grippe gehört man normalerweise umgehend ins Bett und nicht ins Auto, auch bei der Einnahme von Medikamenten kann es besser sein, wenn man das Auto stehen lässt. Bei der Einnahme von Augentropfen ist das Autofahren wiederum untersagt. Generell kommt es auf den Einzelfall an, und kein Gesetz verbietet das Autofahren trotz Krankschreibung. Doch natürlich sind die Konzentration und Reaktionsfähigkeit oft stark eingeschränkt.
Klar ist daher: Es ist verantwortungslos, wenn man sich während einer Erkrankung fahruntauglich fühlt und sich ohne Überprüfung der Fahreignung hinter das Steuer setzt, denn man gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Folge können eine Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder der Entzug der Fahrerlaubnis sein.

Wie sieht es bei chronischen Krankheiten aus?

Doch wie sieht es bei chronischen Krankheiten aus? Im Straßenverkehrsgesetz heißt es in Paragraf 2: Es ist "geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Strafgesetze verstößt."
Ein Arzt kann feststellen, ob man noch fahrtauglich ist und den Führerschein behalten darf.
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In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) heißt es wiederum in Paragraf 2: "Wer sich infolge körperlicher und geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet."
Besonders konkret ist das nicht, allerdings können Volkskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes oder ein Schlaganfall, aber auch Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzrhythmusstörungen, eine hochgradige Schwerhörigkeit, Demenz, Epilepsie und Asthma, Gleichgewichtsstörungen oder psychische Erkrankungen wie schwere Depressionen und akute Psychosen dazu führen, dass man fahruntauglich ist.
Die Begutachtungsrichtlinie für Kraftfahreignung regelt, ob man mit einer bestimmten Krankheit noch hinter das Steuer kann. Der behandelnde Arzt wiederum ist dazu verpflichtet, dem Patienten eine mögliche Fahruntauglichkeit mitzuteilen. Autofahrer wiederum sind nicht dazu verpflichtet, die zuständigen Behörden über eine Beeinträchtigung zu informieren.
Oft bemerken sie eine Fahruntauglichkeit nicht, oder sie wollen es nicht wahrhaben. Melden darf der Arzt eine Fahruntauglichkeit der Führerscheinstelle nur dann, wenn unmittelbar Gefahr in Verzug ist. Wenn zum Beispiel ein Patient nach einem Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung ins Auto steigt.

Behörde kann eine MPU anordnen

Die Behörde hat im Fall der Fälle die Möglichkeit, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Wenn Menschen bei einer Verkehrskontrolle auffallen und Zweifel daran bestehen, dass sie aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Zustands überhaupt fahren können, wird sie ebenfalls tätig. Wichtig ist also vor allem Eigenverantwortung, dass man ehrlich zu sich selbst ist und seine Fahrtauglichkeit regelmäßig überprüfen lässt, wenn Zweifel bestehen.