Dank eines neuartigen Handy-Blitzers sind im vergangenen Jahr einige Verkehrssünder in Rheinland-Pfalz bestraft worden. Sie wurden im Rahmen eines Pilotprojekts mit dem Handy am Steuer erwischt. Drei der Autofahrer hatten gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Doch die bleiben vorerst gültig, entschied das Amtsgericht Trier.
Das Gericht bestätigte, dass es keine Rechtsgrundlage für den Einsatz des neuen Geräts gegeben habe. Die Beweise für unerlaubte Handy-Nutzung am Steuer dürften trotzdem verwertet werden. Das Interesse der Allgemeinheit an der Verfolgung und der Sicherheit des Straßenverkehrs wiege schwerer als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Geblitzten, so Richter David Geisen-Krischel.

Eingesetzt in Trier und Mainz

Das System Monocam war ab 1. Juni 2022 erstmals in Trier in einem Pilotprojekt eingesetzt worden. Dabei wurden mit einer Kamera von einer Brücke alle vorbeifahrenden Fahrzeuge gefilmt, inklusive Fahrer und Kennzeichen. Die Bilder wurden allerdings erst gespeichert, wenn von der Software ein Handy und eine typische Handhaltung für Handynutzung erkannt wurde.
Ob die sogenannte Monocam bei der Polizei Rheinland-Pfalz dauerhaft eingeführt wird, ist noch offen.
Bild: dpa

Von September bis Ende November 2022 kam der Handy-Blitzer zudem noch in Mainz zum Einsatz. Wie das rheinland-pfälzische Innenministerium betont, soll das System dazu beitragen, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.
Die Kläger-Seite hatte angeführt, dass es für eine "verdachtsunabhängige Erfassung sämtlich vorbeifahrender Fahrzeuge" keine "spezielle Ermächtigungsgrundlage" gegeben habe. Die anlasslose Erhebung der Daten sei "ein Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung", sagte Verkehrsrechtler Jürgen Verheul, der zwei Autofahrer vertritt. Er kündigte nach dem Urteil eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz an.

Dauerhafte Einführung noch offen

Das Innenministerium teilte nach dem Urteil mit, dass es außer Frage stehe, "dass für eine dauerhafte, über den zwischenzeitlich abgeschlossenen Pilotversuch hinausgehende Nutzung der Monocam eine spezifische Rechtsgrundlage zu schaffen ist". Ob die sogenannte Monocam bei der Polizei Rheinland-Pfalz dauerhaft eingeführt wird, ist noch offen.