Die "Letzte Generation" schreibt mit ihren Protesten weiter Schlagzeilen. Erst am Wochenende sorgten die Aktivisten für Wirbel und Ärger, als sie sich vor dem Formel-E-Rennen in Berlin auf die Rennstrecke kleben wollten. Dank der schnellen Reaktion der Sicherheitskräfte konnte Schlimmeres verhindert werden.
Proteste auf einer Rennstrecke sind aber die Ausnahme, die Klima-Aktivisten nehmen sich in erster Linie den Alltag und den normalen Straßenverkehr vor. Am Montag gab es in der Hauptstadt rund 30 Protestaktionen, durch die der Verkehr an vielen Stellen lahmgelegt wurde. Inklusive der Bilder von wütenden Autofahrern, die die Protestler eigenhändig von der Straße ziehen.
Das Thema wird schon lange leidenschaftlich diskutiert, die Wut der Autofahrer ist nachvollziehbar. Doch bei allem verständlichen Ärger bleibt die Frage: Welche Möglichkeiten haben Autofahrer? Wie können sie auf die Proteste, die Staus und Wartezeiten reagieren?

Oft kommt es auf den Einzelfall an

Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, oft kommt es auf den Einzelfall an. Es gibt durchaus die Argumentation, dass eine Protest-Blockade als Angriff auf die Fortbewegungs- und Handlungsfreiheit des Autofahrers gesehen werden kann.
Demnach wäre das Wegtragen der Protestler möglicherweise Notwehr. Denn Notwehr ist laut Paragraf 32 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Bei einem Stau durch Proteste heißt es: Geduld bewahren.
Bild: Daniel Kubirski

Der Münchner Strafrechtsprofessor Armin Engländer warnt bei BR24 aber, dass der Betreffende ein nicht unerhebliches Risiko eingehe, sich selbst strafbar zu machen, wenn er in einem solchen Fall zur Selbsthilfe greife: "Daher wäre es nicht gut, wenn man den Leuten den Rat gibt: Reißt die, die auf der Straße sitzen, von der Fahrbahn." Denn: "Solche Aktionen können unter bestimmten Voraussetzungen durchaus unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen."
Das bedeutet, dass sich möglicherweise der Autofahrer strafbar macht. "Jemanden von der Straße zu zerren, kann durchaus eine Nötigung oder sogar eine Körperverletzung sein", sagte Michael Kubiciel, Professor für Strafrecht an der Universität Augsburg, dem Tagesspiegel.

Experten raten von Eigeninitiative ab

Die Abwägung beider Grundrechte sei für die Auslegung des Strafrechts entscheidend, das Ergebnis offen. "Ich würde davon abraten, sogenannte Klimakleber von der Straße zu zerren und diese zu verletzen. Dass eine solche Straftat durch Notwehr gerechtfertigt ist, ist keineswegs sicher", so Kubiciel.
Ganz grundsätzlich obliegt es aber sowieso der Polizei, diese Proteste aufzulösen. Autofahrer sollten im Protestfall also vor allem eines mitbringen: Geduld.
Was helfen kann, ist die richtige Vorbereitung. Mehr Zeit einplanen zum Beispiel, oder aber in den sozialen Medien schauen, ob Aktionen angekündigt werden. Daneben können auch Navigations-Geräte oder Apps helfen, die mittels Echtzeitdaten Staus rechtzeitig erkennen und den Autofahrer warnen.