In vielen Situationen wird der Einsatz der Lichthupe als nervend oder sogar als Nötigung empfunden. Deshalb ist es eigentlich laut Straßenverkehrsordnung auch verboten, sie zu nutzen. Doch es gibt auch Situationen, in denen sie erlaubt ist. Und sogar theoretisch Leben retten kann.
Zum einen kann man sie einsetzen, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholen möchte und der Vordermann auf den Blinker nicht reagiert. Dabei ist der Grat hin zur Nötigung sehr schmal, weshalb der Umgang mit der Lichthupe vorsichtig erfolgen sollte.
Denn wenn man den Sicherheitsabstand nicht einhält, zu nah auffährt und dann die Lichthupe nutzt, kann das sehr schnell als Nötigung gewertet werden. Und das kann dann sogar ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen – was dann wiederum ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar den Entzug des Führerscheins zur Folge haben kann. Da Nötigung eine Straftat ist, wäre je nach Schwere der Tat sogar eine Freiheitsstrafe denkbar.

Lichthupe sparsam nutzen

Aber: Hält man den Abstand ein und nutzt die Lichthupe sparsam – also in kurzen Stößen und nicht länger als ein paar Sekunden - ist der Einsatz keine Ordnungswidrigkeit, eine Nötigung auch nicht.
Die Lichthupe darf zudem dann eingesetzt werden, wenn andere oder wenn man selbst in Gefahr ist.
Wenn man überholen möchte, kann man die Lichthupe in bestimmten Fällen sparsam einsetzen.
Bild: Sonntag

Zum Beispiel dann, wenn auf dunkler Landstraße ein Auto mit Fernlicht entgegenkommt und man geblendet wird. Dann kann man den Fahrer mit Fernlicht darauf aufmerksam machen. Sollte ein entgegenkommendes Auto gar kein Licht eingeschaltet haben, ist das Fernlicht als Warnung ebenfalls erlaubt.
Streng genommen ist die Lichthupe umgekehrt aber dort verboten, wo sie sich schon eingebürgert hat.

Als Blitzer-Warnung nicht erlaubt

Als Warnung vor einem Blitzer ist sie zum Beispiel nicht erlaubt. Auch wenn man andere Autofahrer vorlassen möchte und die Lichthupe betätigt, verstößt das streng genommen gegen die Straßenverkehrsordnung.