Auto, Rasen, Blitzer, Bußgeld, Notfall, Führerschein, Gericht
Schneller als die Polizei erlaubt: Manchmal sogar erlaubt

Als Autofahrer muss man sich natürlich an die Verkehrsregeln halten. Doch was ist, wenn ein Notfall vorliegt?
Bild: DPA
Ein Schnitt und schon blutete der Finger. Und das sehr stark. Die Frau, der das Malheur beim Kochen passiert war, hatte schlechte Erfahrungen mit dem Krankenwagen gemacht, vor dem Fingerschnitt musste sie 40 Minuten warten. Deshalb wurde sie von ihrem Ehemann gefahren – und mit 80 km/h in einer Temo-30-Zone geblitzt.
Ihr konnte im Krankenhaus zwar geholfen werden, doch als Erinnerung blieben ihr auch eine Geldbuße von 235 Euro und ein Monat Fahrverbot.
Die Dame wollte das so nicht hinnehmen und klagte – und verlor. Denn das Gericht erkannte keinen Notstand, es herrschte weder Gefahr um Leib und Leben noch seien Komplikationen zu erwarten gewesen.
Die Dame wollte das so nicht hinnehmen und klagte – und verlor. Denn das Gericht erkannte keinen Notstand, es herrschte weder Gefahr um Leib und Leben noch seien Komplikationen zu erwarten gewesen.
Das ist ein "rechtfertigender Notstand"
Dabei heißt es in Paragraf 34 des Strafgesetzbuch zum "Rechtfertigenden Notstand": "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Manchmal werden Bußgeldbescheide zurückgenommen.
Bild: dpa
Wichtige Fragen, die man sich stellen muss: Gefährdet das Überschreiten des Tempolimits andere Verkehrsteilnehmer? Ist die Verletzung der Verkehrsregeln vermeidbar? Die Aktion muss ein angemessenes Mittel sein, damit die Gefahr abgewendet werden kann. Wenn es um die Gesundheit von Menschen geht, kann es in bestimmten Fällen in Ordnung sein, wenn man die Regeln missachtet.
Gerichte sind streng
Die Gerichte streng: Auch bei Frauen, die schon in den Wehen lagen und vom Ehemann in die Klinik gebracht wurden, haben die Richter bereits einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid abgewiesen. Wie so oft kommt es auf den Einzelfall an. Selbst Ärzte kamen schon mit dem rechtfertigenden Notstand vor Gericht nicht durch.
Doch wann ist ein Notstand gerechtfertigt und so schlimm, dass man gegen Verkehrsregeln verstoßen und zum Beispiel rasen darf? "Die Ehefrau in den Wehen, ein starker Stuhldrang und Durchfall – das alles heißt noch lange nicht, dass ein Notstand vom Gericht bejaht wird", sagt Albert Cermak bei web.de. Ein Notstand bedeute im Prinzip: "Es besteht Gefahr um Leib und Leben. Oder im Falle der schwangeren Frau: Die Geburt steht unmittelbar bevor."
Service-Links
