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Vorsicht, Falle: Wie schnell ist eigentlich Schrittgeschwindigkeit?

In Deutschland sind Geschwindigkeiten im Straßenverkehr normalerweise genau geregelt. Bei der Schrittgeschwindigkeit besteht aber mehr "Spielraum".
Bild: Globus Press
Die Schrittgeschwindigkeit ist im deutschen Straßenverkehr ein Mysterium. Eigentlich sagt es ja der Name: Gefahren werden darf so schnell bzw. so langsam, wie ein Mensch geht. Das dürften so zwischen vier und fünf km/h sein.
Doch genau festgelegt wird der Wert für die Schrittgeschwindigkeit in der Straßenverkehrsordnung überraschenderweise nicht, obwohl ansonsten im Straßenverkehr ziemlich klar geregelt ist, wie schnell man wo fahren darf. Die Strafen bei einem Verstoß sind ebenso eindeutig festgelegt.
Doch wie schnell ist nun die Schrittgeschwindigkeit? Fünf, zehn oder doch 15 km/h? Und was passiert, wenn man bei Schrittgeschwindigkeit geblitzt wird?
Was ist Schrittgeschwindigkeit: Oft entscheiden die Gerichte
Am Ende entscheiden oft die Gerichte, und das tun sie leider auch unterschiedlich. In der Regel liegt die Schrittgeschwindigkeit bei 5 bis 7 km/h. Es gab jedoch auch schon Gerichtsentscheidungen, bei denen bis zu 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit festgelegt wurden.

Wichtig zu wissen: In einer Spielstraße sind Autos komplett verboten.
Bild: dpa
Um auf Nummer sicher zu gehen, und das ist im doppelten Sinn gemeint, sollte man, wenn Schrittgeschwindigkeit angesagt ist, nicht schneller als 10 km/h fahren.
Wo und wann gilt die Schrittgeschwindigkeit?
Zum Beispiel dann, wenn ein Schul- oder Linienbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer gekennzeichneten Haltestelle steht, darf man nur vorsichtig in Schrittgeschwindigkeit daran vorbeifahren. Hinzu kommt: Steigen Fahrgäste ein oder aus, darf man in Fahrtrichtung nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, ausreichend Abstand inklusive.
Dicke Geldstrafen sind möglich
Außerdem darf man in einem verkehrsberuhigten Bereich, der mit einem eckigen, blau-weißen Schild angekündigt wird, nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Das gilt auch in einer Fußgängerzone. Der verkehrsberuhigte Bereich wird übrigens oft mit einer Spielstraße verwechselt; in einer Spielstraße sind Autos aber komplett verboten.
Bei einem Verstoß gilt der übliche Bußgeldkatalog, es sind je nach Verstoß also Geldstrafen von 20 bis 800 Euro möglich, dazu Punkte in Flensburg oder sogar ein Führerscheinentzug.
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