Dieser Nachbarschaftsstreit sorgt für einen neuen Rekord: Weil er sich nicht an einen Vergleich hielt, muss ein Mann 24.000 Euro zahlen, wie das Oberlandesgericht Dresden entschied. Die irre Summe kam über mehrere Jahre zusammen. Zum Vergleich: In zweiter Reihe zu parken, kann bis zu 90 Euro kosten, Punkt in Flensburg inklusive.
Der Hintergrund der Mega-Strafe ist allerdings eine ungewöhnliche Geschichte, die aber in Deutschland theoretisch jeden Tag passieren kann. Denn der Beklagte hatte sein Auto seit einigen Jahren immer wieder vor seiner Grundstückseinfahrt abgestellt.
Er erschwerte damit seiner Nachbarin gegenüber auf der engen Straße die Zufahrt zu deren Grundstück. Hier fehlte nachbarschaftliches Verständnis, denn der Beklagte hätte versetzt oder in der eigenen Auffahrt parken können, was das Problem gelöst hätte.

Vom Vergleich zur Strafe

Stattdessen kam es nach einer Klage der Nachbarin zu einem Vergleich. Der Beklagte durfte seitdem bis zu fünfmal täglich für maximal zehn Minuten vor seiner Grundstückseinfahrt parken. Für jeden Verstoß wurde eine Vertragsstrafe von 150 Euro vereinbart. Alles klar also? Von wegen!
Der Nachbar hielt sich trotz Vergleich nicht an die Abmachung.
Bild: dpa

Da er sich offenbar nicht an die Vereinbarung hielt, fing die Nachbarin an, die Verstöße zu protokollieren. Und das mehrere Jahre lang.
Am Ende musste der Mann nach Verurteilungen 2020, 2021 und 2022 insgesamt satte 24.000 Euro zahlen, zuletzt scheiterte er vor dem Oberlandesgericht Dresden mit einer Berufung. Dabei wurde die Vertragsstrafe lediglich um 1200 Euro auf besagte rund 24.000 Euro reduziert.
Was bei der irren Geschichten offen bleibt: Warum der Mann trotz der eindringlichen Hinweise des Gerichts sein Parkverhalten nicht änderte.

Von

Andreas Reiners