Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig, was das Überholen angeht. Denn in Paragraph 5 Absatz 1 wird geregelt: "Es ist links zu überholen."
Dass dies keine bloße Empfehlung ist, zeigt der Blick in den Bußgeld-Katalog: Wird rechts überholt, winkt innerorts ein Bußgeld von 30 Euro, außerorts drohen sogar 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder einem Unfall sind sogar 120 beziehungsweise 140 Euro fällig.
Doch es gibt die berühmten Ausnahmen. Innerhalb geschlossener Ortschaften etwa darf der Fahrstreifen frei gewählt werden, dann darf rechts auch schneller gefahren werden als links. Es versteht sich von selbst, dass die Höchstgeschwindigkeit dann nicht überschritten wird. Auch wenn sich ein Auto zum Linksabbiegen einordnet, kann es bei entsprechend angepasster Geschwindigkeit überholt werden.

Auf dem Beschleunigungsstreifen erlaubt

Auch außerorts auf Autobahnen ist das Rechtsüberholen in bestimmten Fällen gestattet. Zum Beispiel auf dem Beschleunigungsstreifen, wenn man auf die Autobahn auffährt.
Auf der Autobahn ist das Rechtsüberholen auch erlaubt - in Ausnahmefällen.
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So kann ein Lkw überholt werden, der auf der Spur daneben nur mit 80 km/h unterwegs ist. Allerdings muss bei dem Manöver auf den Abstand nach hinten geachtet werden.
Auch bei einem Stau oder zäh fließendem Verkehr auf einer mehrspurigen Autobahn darf rechts schneller als links gefahren werden.

Grenzen sind eng gesteckt

Die Grenzen sind hier aber eng gesteckt. Laut Rechtsprechung ist das Überholen rechts zulässig, wenn auf der linken Spur mit maximal 60 km/h gefahren wird. Man selbst darf dann auch nicht mehr als 20 km/h schneller fahren.