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Wann muss geblinkt werden? Es gibt klare Regeln!

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Blinkt man falsch oder gar nicht, kann das schlimme Folgen haben. Dabei legt die Straßenverkehrsordnung fest, wann genau geblinkt werden muss.
Bild: Ralf Timm
Studien haben bewiesen: In Deutschland gibt es viele Blinkmuffel. Nur die Hälfte bis zwei Drittel der Autofahrer blinken vorschriftsmäßig. Dabei ist das Blinken im Straßenverkehr lebenswichtig, denn Unfälle können die Folge sein. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, passieren viele Unfälle im Zusammenhang mit falschem Abbiegen und dem Blinken. Doch wie blinkt man richtig, und vor allem: Wann muss geblinkt werden?
In der Straßenverkehrsordnung wird festgelegt, dass in zwei Fällen geblinkt werden muss: beim Richtungswechsel und beim Spurwechsel. Mit dem Blinken werden den anderen Verkehrsteilnehmern diese Wechsel vorher angezeigt, damit sie sich darauf einstellen können.
Auch bei einer abknickenden Vorfahrtstraße blinken
Was viele nicht wissen: Man muss den Blinker auch dann setzen, wenn man einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt. Dabei ist es auch egal, dass man auf der Vorfahrtstraße bleibt.
Auch wenn man auf einer separaten Abbiegespur abbiegen möchte, muss man den Blinker setzen. Und das bereits vor dem Einordnen! Die Blinkpflicht gilt auch auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen.

Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr wird grundsätzlich nicht geblinkt. Wer den Kreisverkehr verlässt, muss blinken.
Bild: Manuela Heins
Außerdem muss man den Wechsel der Fahrspur rechtzeitig per Blinker anzeigen; das gilt vor allem bei Überholvorgängen, also beim Ausscheren und Wiedereinordnen. Rechtzeitig bedeutet: Der Blinker muss vor dem geplanten Manöver mindestens dreimal geleuchtet haben.
Spezielle Regeln im Kreisverkehr
Auch für den Kreisverkehr gelten spezielle Blink-Regeln. Denn bei der Einfahrt in den Kreisverkehr wird grundsätzlich nicht geblinkt. Wer den Kreisverkehr verlässt, muss blinken.
Blinkt man nicht oder nicht rechtzeitig, kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig werden. Kommt es dadurch zu einem Unfall oder werden andere gefährdet, muss man 35 Euro zahlen, trägt allerdings auch die Hauptschuld an dem Unfall. Wird falsch geblinkt, trägt man eine Mitschuld.
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