Die sogenannte Abschnittskontrolle (auch: Section Control) kommt vielleicht schon 2009 nach Deutschland. Unfallforscher, Politiker und Juristen wollen beim kommenden Deutschen Verkehrsgerichtstag (28. bis 30. Januar 2009) eine entsprechende Empfehlung erarbeiten. Das Prinzip dieser Methode zur Tempoüberwachung: Zu Beginn und am Ende einer bestimmten Strecke wird der Fahrer fotografiert sowie die benötigte Zeit gestoppt. Daraus lässt sich die durchschnittliche Geschwindigkeit errechnen – und gegebenenfalls ein Bußgeld verhängen. Unfallforscher sehen darin eine effektivere Möglichkeit, Autofahrer dazu zu bringen, auf gefährlichen Streckenabschnitten das Tempolimit einzuhalten, auf denen eine punktuelle Messung keinen Sinn hat.
Datenschützer kritisieren das Verfahren, weil Fotos von allen vorbeifahrenden Personen gespeichert würden, ohne dass gegen sie ein Verdacht vorliege. Diese Datensammlung sei nach geltendem Recht verboten. In Österreich, England und Holland ist das System schon seit einigen Jahren im Einsatz.