Autofahren im Herbst: Dieser Fehler wird teuer
Dieser Fehler kostet Autofahrer 80 Euro!

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In der kühler werdenden Jahreszeit wollen viele Autofahrer ihrem Wagen etwas Gutes tun. Doch damit begehen sie einen Fehler, der 80 Euro kosten kann!
Langsam, aber sicher steht der Herbst vor der Tür und macht mit kühleren Temperaturen auf sich aufmerksam. Vor allem nachts wird es frisch, und auch im Auto ist es morgens ziemlich kalt. Damit beginnt wieder die Zeit, in der mancher Autofahrer den Motor erst mal warmlaufen lässt.
Schont das Laufenlassen den Motor?

Vor allem im Winter haben Autofahrer mit vereisten oder beschlagenen Scheiben zu kämpfen.
Bild: AUTO BILD
Wird der Innenraum schneller warm?
Nein! Bei klassischen Autos mit Verbrenner-Motoren wird der Innenraum durch die Motorwärme geheizt. Weil aber beim Laufenlassen des Motors im Stand sich das Kühlerwasser nur langsam erhitzt, kann auch kaum Wärme ins Innere abgegeben werden. Wer direkt nach dem Kaltstart losfährt, hat es also schneller kuschelig warm im Auto!
Ist das Warmlaufenlassen erlaubt?
Nein! Ob im Winter zum Warmwerden oder im Sommer, damit die Klimaanlage schon mal vorarbeiten kann: Das unnötige Laufenlassen des Motors ist eine Ordnungswidrigkeit! Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in §30 konkret, dass es verboten ist, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen. Damit soll unnötigem Lärm und vermeidbaren Abgasbelästigungen ein Riegel vorgeschoben werden. Wer gegen die Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen: 80 Euro werden für vermeidbare Lärm- und Abgasbelästigungen fällig.Ausnahmen gibt es nur im Einzelfall: Wer bei Minusgraden zwingend im Auto warten muss (zum Beispiel bei einer Panne auf der Landstraße), darf unter Umständen den Motor laufen lassen. Es darf allerdings nie "unnötig" sein. Während des Eiskratzens ist das Laufenlassen auf jeden Fall tabu. Übrigens: Die StVO gilt zwar nur auf öffentlichen Straßen. Doch auch auf dem Privatgrundstück ist das Warmlaufenlassen in der Regel verboten. Hier greifen die jeweiligen Landes-Immissionsschutzgesetze (LImSchG).
Die Alternative: Standheizung

Eine Standheizung kann umweltschonend für einen warmen Innenraum sorgen.
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