Langsam, aber sicher steht der Herbst vor der Tür und macht mit kühleren Temperaturen auf sich aufmerksam. Vor allem nachts wird es frisch, und auch im Auto ist es morgens ziemlich kalt. Damit beginnt wieder die Zeit, in der mancher Autofahrer den Motor erst mal warmlaufen lässt.

Schont das Laufenlassen den Motor?

Dieser Fehler kostet Autofahrer 80 Euro!
Vor allem im Winter haben Autofahrer mit vereisten oder beschlagenen Scheiben zu kämpfen.
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Nein! Modernen Motoren kann das Warmlaufenlassen sogar schaden! Darauf weist die spanische Volkswagen-Tochter Seat jetzt hin. Die geringe Last im Leerlauf sorgt nur für eine sehr langsame Erwärmung, das Aufheizen dauert länger – gleichzeitig ist die Schmierung wegen der geringen Öltemperatur nicht optimal. Das kann sogar zu höherem Verschleiß führen. Besser: Nach dem Kaltstart sofort – mit niedriger Drehzahl – losfahren. So kommt der Motor deutlich schneller auf Betriebstemperatur.

Wird der Innenraum schneller warm?

Nein! Bei klassischen Autos mit Verbrenner-Motoren wird der Innenraum durch die Motorwärme geheizt. Weil aber beim Laufenlassen des Motors im Stand sich das Kühlerwasser nur langsam erhitzt, kann auch kaum Wärme ins Innere abgegeben werden. Wer direkt nach dem Kaltstart losfährt, hat es also schneller kuschelig warm im Auto!

Ist das Warmlaufenlassen erlaubt?

Nein! Ob im Winter zum Warmwerden oder im Sommer, damit die Klimaanlage schon mal vorarbeiten kann: Das unnötige Laufenlassen des Motors ist eine Ordnungswidrigkeit! Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in §30 konkret, dass es verboten ist, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen. Damit soll unnötigem Lärm und vermeidbaren Abgasbelästigungen ein Riegel vorgeschoben werden. Wer gegen die Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen: 80 Euro werden für vermeidbare Lärm- und Abgasbelästigungen fällig.Ausnahmen gibt es nur im Einzelfall: Wer bei Minusgraden zwingend im Auto warten muss (zum Beispiel bei einer Panne auf der Landstraße), darf unter Umständen den Motor laufen lassen. Es darf allerdings nie "unnötig" sein. Während des Eiskratzens ist das Laufenlassen auf jeden Fall tabu. Übrigens: Die StVO gilt zwar nur auf öffentlichen Straßen. Doch auch auf dem Privatgrundstück ist das Warmlaufenlassen in der Regel verboten. Hier greifen die jeweiligen Landes-Immissionsschutzgesetze (LImSchG).

Die Alternative: Standheizung

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Eine Standheizung kann umweltschonend für einen warmen Innenraum sorgen.
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Wer das Auto schonend vorwärmen will, sollte auf eine Standheizung zurückgreifen. Die wird zwar häufig auch mit Benzin oder Diesel betrieben, stößt aber deutlich weniger Emissionen aus als das große Triebwerk. Schon nach 15 bis 20 Minuten ist der Wagen in der Regel auf Temperatur gebracht. Einige Modelle heizen nicht nur den Innenraum auf, sondern auch den Motor – dadurch sinkt im Vergleich zum Kaltstart beim Fahren der Verbrauch und damit die Abgas-Emissionen. Unterm Strich fällt der leichte Mehrverbrauch durch die Standheizung kaum ins Gewicht. Wer zu Hause eine Steckdose neben seinem Parkplatz hat, kann auch auf eine elektrische Standheizung zurückgreifen. Die ist ökologisch aber nur dann sinnvoll, wenn sie mit grünem Strom betrieben wird.

Von

Michael Gebhardt