Kaufvertrag mit Tücken

Wir möchten unser Auto verkaufen. Den Kaufvertrag hatte seinerzeit ich unterschrieben, zugelassen ist das Auto aber auf meine Mutter. Kann ich es dennoch in meinem Namen verkaufen? Aus Ihrem Kaufvertrag geht hervor, dass das Eigentum am Fahrzeug an Sie übertragen worden ist. Wer im Fahrzeugbrief als Halter eingetragen ist, ist dabei unerheblich. Dass Sie im Besitz des Fahrzeugbriefes sind und diesen hergeben können, reicht aus, um Ihr Eigentumsrecht glaubhaft zu machen. Deshalb können Sie auch als Verkäufer auftreten.

Beim Kauf meines neuen Gebrauchten ist mir keine Kopie des Gebrauchtwagenprotokolls mitgegeben worden. Stehen nun meine Chancen auf Gewährleistung im Zweifel schlechter? Nein, die Gewährleistungspflicht des Verkäufers hängt nicht davon ab, ob Sie im Besitz einer Protokollkopie sind. Ein gewerblicher Autoverkäufer schuldet Gewährleistung für Mängel für die Dauer von zwei Jahren. Diese Frist kann er vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Dabei ist es gleichgültig, ob der Käufer anhand eines Protokolls eine Überprüfung einzelner Teile nachweisen kann oder nicht.

Unser Auto haben wir beim Markenhändler als unfallfrei gekauft. Nun stellte sich heraus, dass der Wagen einen Schaden hatte. Der Händler sagt, davon sei ihm nichts bekannt. Für einen Unfallwagen war das Auto viel zu teuer. Wie ist die Rechtslage? Ein Autohändler kann sich bei der Erklärung "unfallfrei" nicht von vornherein darauf zurückziehen, er habe nur fremde Informationen weitergeleitet. Denn nach der Rechtsprechung hat er eine umfassende Untersuchungspflicht bei der Hereinnahme von Fahrzeugen. In Ihrem Fall kommt unter anderem eine Kaufpreisminderung in Betracht.

Schäden am geliebten Blech

Auf dem Stellplatz direkt neben meinem in unserer Sammelgarage wird oft an Fahrzeugen repariert. Ich befürchte, dass dabei einmal mein Auto beschädigt werden könnte. Kann ich diese Nutzung unterbinden lassen? Wenn auf einem Sammelgaragenstellplatz andauernd an Fahrzeugen gearbeitet wird, kann von "vertragswidrigem Gebrauch" gesprochen werden. Dagegen kann aber nur der Vermieter vorgehen. Ein "Nachbarrecht" haben Sie in diesem Fall nicht. Sollte es aber zu Beschädigungen Ihres Autos kommen, ist der Nachbar selbstverständlich zum Schadenersatz verpflichtet.

Mein Auto ist nachts, auf der Straße parkend, beschädigt worden. Der Täter flüchtete, Zeugen gibt es nicht. Ich habe Anzeige erstattet, wie stehen die Chancen? Was das eingeleitete Strafverfahren angeht, hängt dessen Ausgang vom Ergebnis der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ab. Da aber niemand gesehen hat, wer Ihr Auto beschädigt hat, wird dieses Verfahren voraussichtlich eingestellt werden. Für Schadenersatz, den Sie daneben gerichtlich durchsetzen müssten, gilt: Der Geschädigte muss alle "anspruchbegründendenUmstände" darlegen und beweisen können. Doch wird der Täter nicht ermittelt, dürfte Ihnen dieses natürlich auch nicht gelingen.

Ein durch Sturm entwurzelter Baum stürzte auf mein korrekt geparktes Auto und zerstörte es völlig. Die Stadt erklärte mir, sie müsse dafür nicht aufkommen. Ist das rechtens? Grundsätzlich unterliegt die Kommune ihrer Verkehrssicherungspflicht auch hinsichtlich der Straßenbäume. Diese müssen regelmäßig forstwissenschaftlich untersucht werden. Andererseits muss der Verkehrsteilnehmer Gefahren durch Naturgewalten als allgemeines Lebensrisiko hinnehmen: Auch als gesund eingestufte Bäume können durch Sturm gefällt werden. Sie müssten also der Stadt gegenüber den Nachweis führen, dass der Baum schadhaft war, und zusätzlich, dass die Stadt diesen Baum nicht untersucht hatte. Die Erfolgsaussichten eines solchen Prozesses sind aber erfahrungsgemäß gering.

Allzuviel tut selten gut

Wie viel Liter Reservekraftstoff darf ich eigentlich im Kofferraum haben, ist das gesetzlich geregelt? Nein, eine Bestimmung über die maximale Menge des Reservekraftstoffs gibt es nicht. Doch Vorsicht beim Grenzübertritt: Denn einige Staaten untersagen das Mitführen von gefüllten Reservekanistern. Daneben kann es zu Problemen bei einer Zollkontrolle kommen. Sicherheitshalber sollte sich der Autofahrer deshalb vorher bei den zuständigen Behörden des Reiselandes (Konsulat, Zoll) erkundigen.

Ich bin in Belgien auf der Autobahn mit 30 km/h zu viel geblitzt worden, soll über 170 Euro zahlen. Kann das Bußgeld in Deutschland eingetrieben werden, und könnte ich deswegen vielleicht sogar meinen Führerschein verlieren? Bußgeldbescheide wegen Tempoüberschreitungen in Belgien können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Es kann also auch nicht zu einer Maßnahme gegen Ihren Führerschein kommen. Das Schengener Übereinkommen über die Geldbußenvollstreckung ist zwar 1999 von Deutschland, Belgien und weiteren 13 Staaten unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert worden. Das bedeutet, dass es noch nicht rechtswirksam ist. Aber Vorsicht bei der Wiedereinreise: Es kann Ihnen nämlich passieren, dass das Bußgeld vollstreckt wird, sollten Sie in Belgien von der Polizei angehalten werden.

Achtung! Neue Rechtslage. Lesen Sie hier die Entscheidung der EU-Justizminister.

Immer wieder höre ich im Radio Warnungen vor Tempokontrollen. Ist das eigentlich zulässig? Ja, dieser Hinweis ist nicht ordnungswidrig, weil damit keine Behinderung der Polizei vorliegt.

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