Der Gebrauchtwagenkauf im Internet wird immer beliebter und hat schon lange den klassischen Zeitungs-Annoncen den Rang abgelaufen. Egal ob "Autoscout24", "Mobile.de" oder "Ebay Kleinanzeigen": Die üppige Auswahl an verschiedenen Modellen, Ausstattungen und Motorisierungen ist bei den gängigen Online-Fahrzeugmärkten einfach unschlagbar. Allerdings wird die vermeintliche Anonymität des Internets auch für so manche Betrügerei genutzt. AUTO BILD nennt zehn verräterische Details, die schon beim Studieren des Inserats und der ersten Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer misstrauisch machen sollten.
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1. Geisterauto mit falschen Bildern

Wenn die Annonce mit Beispielbildern des Modells statt mit Fotos vom konkret angebotenen Exemplar bestückt ist, dann sollten die Alarmglocken läuten. Bei noch nicht produzierten Neuwagen ergibt diese Art der Bebilderung natürlich Sinn. Bei einem Gebrauchtwagen kommt aber sofort der Verdacht auf, dass der Verkäufer den Wagen in der Realität gar nicht besitzt. Es ist nämlich eine recht weit verbreitete Masche "Geisterautos" zu oft ungewöhnlich günstigen Preisen anzubieten. Die Betrüger möchten so an private Daten der Interessenten kommen und diese anschließend gewinnbringend verkaufen.
Manchmal klauen die zwielichtigen Anbieter aber auch im Netz Fotos von Fahrzeugen, die in der Vergangenheit bereits auf anderen internationalen Verkaufs- oder Auktionsplattformen angeboten wurden. Um auf Nummer sicher zu gehen, lohnt es sich hier oft, bei Google die Rückwärtssuche für Bilder zu verwenden – also zu checken, ob exakt diese Fotos schon woanders im Netz kursieren.

2. Lückenhaftes Bildmaterial            

Das Inserat sollte das Auto aus jeder Perspektive zeigen. Wenn der Verkäufer bei der Fotoauswahl bewusst eine Seite des Fahrzeugs vernachlässigt hat, könnte das ein Versuch sein, einen dort vorhandenen Blech- oder Lackschaden zu verheimlichen. Und auch das Interieur sollte möglichst detailliert abgebildet sein. Trotz eines perfekt erhaltenen Blechkleids können im Innenraum abgegriffene Bedienelemente, durchgesessenes Gestühl oder Zigarettenlöcher warten.

3. Keine Telefonnummer angegeben

Der Verkäufer sollte auch telefonisch erreichbar sein. Falls er nur per E-Mail kommunizieren will, ist Vorsicht geboten. Hinter der Mail-Adresse könnte sich eine gefälschte Identität verstecken. Auch wenn eine Telefonadresse angegeben ist, sollte man vorsichtshalber einen Probeanruf machen und überprüfen, ob der Anbieter wirklich rangeht. Manche Betrüger geben nämlich auch einfach falsche Nummern an, um die Interessenten in einer trügerischen Sicherheit zu wiegen.

4. "Verkauf nur an Händler"

Diese Klausel lässt vermuten, dass sich der Wagen technisch möglicherweise in einem mangelhaften Zustand befindet und sich der Anbieter dessen auch bewusst ist. Mit ihr versucht er möglicherweise, die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von mindestens einem Jahr zu umgehen. Im Gegensatz zu Privatverkäufern können gewerbliche Autohändler diese nämlich vertraglich nicht kategorisch ausschließen. Unter Umständen sind sie also dazu verpflichtet, für die Behebung von Schäden am Fahrzeug aufzukommen.
Dies gilt aber selbstverständlich nicht für Verschleißteile. Wenn der Defekt innerhalb eines halben Jahres nach Vertragsabschluss auftritt, wird angenommen, dass der Wagen schon zum Zeitpunkt des Kaufs beschädigt war. Der Verkäufer muss in diesem Fall das Gegenteil beweisen können, ansonsten muss er blechen. Unter gewissen Umständen kann der private Käufer sogar nachträglich vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn der Verkäufer den Wagen jedoch an einen anderen gewerblichen Autohändler veräußert, ist er von allen Gewährleistungen befreit.

5. Vorsicht bei US-Reimporten

Falls die Historie nicht schon im Inserat ausführlich beschrieben ist, sollte man Nachforschungen anstellen. Es könnte hier beispielsweise ein Vorleben in den USA verschleiert werden. US-Reimporte fallen zwar durch ihre vergleichsweise günstigen Preise auf, sind aber oft mit Vorsicht zu genießen: Rund ein Viertel der Fahrzeuge aus Übersee hatte nämlich bereits schwerwiegende Unfallschäden, die in den Staaten teilweise sogar zum Verlust der Straßentauglichkeit führten.
Betrügerbanden kaufen diese Autos in den USA zum Spottpreis ein und verschiffen sie nach Litauen oder Lettland. Dort werden die Schäden provisorisch repariert und komplett neue Fahrzeugpapiere ausgestellt. Im selben Zuge wird die US-Vorgeschichte ausradiert. Da die Autos aus EU-Ländern eingeführt werden, können die verpfuschten Autos von den Verbrechern auch in Deutschland ohne große Probleme zugelassen werden. Es besteht also die Gefahr, dass man ein überschminktes und unsicheres Wrack untergejubelt bekommt.

6. "Scheckheft vorhanden"

Die Anmerkung "Scheckheft vorhanden" klingt zwar im ersten Augenblick gut, hat aber eigentlich keinerlei Aussagekraft über die Qualität und den technischen Pflegezustand des Gebrauchtwagens. Nur wenn es auch akribisch und lückenlos geführt wurde, kann man sich als Käufer in Sicherheit wiegen. Wenn der letzte Eintrag beispielsweise über zehn Jahre alt ist und der Wagen seitdem weitere 100.000 Kilometer abgespult hat, kann man den Wartungsnachweis getrost vergessen.

7. Die gesamte Laufleistung sollte angegeben sein

Bei Autos mit einem Austauschmotor geben die Verkäufer oft nur an, wie viele Kilometer der Wagen seit dem Umbau zurückgelegt hat. Im Zweifelsfall sollten Sie hier auf jeden Fall beim Verkäufer nachhaken. Beim Fahren wird aber natürlich nicht nur der Antrieb beansprucht, sondern vor allem die Fahrwerkskomponenten, die Bremsen, sowie die Lenkung. Von den Reifen ganz zu schweigen.

8. Obacht bei Tuningfahrzeugen

Bei getunten Autos sollte man darauf achten, dass die ausgetauschten Originalteile noch vorhanden sind und mitverkauft werden. So kann der Wagen jederzeit wieder in seinen Originalzustand zurückversetzt werden. Ansonsten könnte auf lange Sicht der Marktwert darunter deutlich leiden. Außerdem sollten die alle Modifikationen eingetragen sein, sonst ist im schlimmsten Fall die Straßenzulassung erloschen. Bei chipgetunten Autos treten Motorschäden deutlich häufiger auf. Bei jungen Gebrauchten gibt der Hersteller außerdem keine Garantie mehr auf die betroffenen Bauteile.

9. Treuhandservices sind meistens gefälscht!

Seit jeher versuchen Betrüger den Interessenten schon vor dem Abschluss des Kaufvertrags Geld aus der Tasche zu locken. Die Methoden sind vielseitig: Eine der gängigsten Versionen ist es, Interessenten darum zu bitten, den Kaufpreis vorzeitig auf das Konto eines dubiosen Speditionsunternehmens zu überweisen. Diese seien angeblich treuhänderisch tätig und würden sich um die finanzielle Abwicklung des Geschäfts kümmern. Bei ihnen handelt es sich jedoch meist um Fake-Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben. Deshalb wird es oft sehr schwierig, das Geld im Nachgang zurückzubekommen.
Manche zwielichtigen Anbieter gehen noch einen Schritt weiter, und fälschen spezielle Treuhandunternehmen, die angeblich direkt von der Verkaufsplattform beauftragt wurden. Allerdings bietet keiner der gängigen deutschen Online-Fahrzeugmärkte einen derartigen Service an. Sie dienen nur als Vermittlungsplattform und sind in die Transaktion nicht involviert.

10. Fake-Mails im Namen der Online-Plattform

Um das Vertrauen des potenziellen Opfers zu wecken, versenden einige Betrüger im Namen der Verkaufsplattformen gefälschte Mails – meist direkt nach der Kontaktanfrage des Interessenten. Sie sollen die Zuverlässigkeit und Authentizität des Fake-Händlers bestätigen. Allerdings verschicken weder "Mobile.de" noch "Autoscout24" oder "Ebay Kleinanzeigen" derartige Benachrichtigungen.

Von

Elias Holdenried