Schon gewusst? In Deutschland werden jedes Jahr rund 30.000 Autos gestohlen – und viele Opfer wissen gar nicht, was im Ernstfall wirklich zu tun ist.
Wer eine Teilkaskoversicherung hat, bekommt immerhin den Wiederbeschaffungswert ersetzt. Klingt gut? Ja – aber nur, wenn man einen klassischen Fehler vermeidet: den vorschnellen Kauf eines neuen Autos. Der Auto Club Europa (ACE) rät, mindestens vier Wochen nach der Diebstahlsmeldung bei der Versicherung zu warten, bevor man sich Ersatz beschafft.

Diese Frist sollte man beachten

Warum? Ganz einfach: In der Regel geht das Eigentum am gestohlenen Auto erst nach vier Wochen auf die Versicherung über. Taucht der Wagen vorher wieder auf, gehört er noch dem ursprünglichen Besitzer, und der muss ihn zurücknehmen.
Was viele auch nicht wissen: Ein Mietwagen ist über die Teilkasko meist nicht abgedeckt. Wer trotzdem mobil bleiben will, braucht entweder einen Kfz-Schutzbrief oder eine Mobilitätsgarantie, wie sie viele Hersteller anbieten.
Wird das Auto gestohlen, ist neben dem Einhalten der erwähnten Frist allerdings grundsätzlich schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Zuerst sollte immer die Polizei informiert werden, damit der Diebstahl offiziell aufgenommen und eine Anzeige erstattet werden kann. Dabei lohnt es sich, vorab kurz zu klären, ob das Fahrzeug vielleicht lediglich abgeschleppt wurde – etwa wegen Falschparkens.

Fahrzeug offiziell abmelden

Für die weiteren Schritte ist eine Kopie des Polizeiprotokolls unerlässlich. Sie wird sowohl für die Versicherung als auch für das Straßenverkehrsamt benötigt. Sobald die Anzeige aufgenommen ist, sollte man umgehend die Kaskoversicherung informieren, um den Schaden zu melden und den weiteren Ablauf zu klären.
Nicht vergessen: Spätestens 14 Tage nach dem Diebstahl sollte man das Fahrzeug offiziell abmelden. So vermeidet man unnötige Kosten für Steuern und Versicherung, die sonst weiterlaufen würden.