Autounfälle sind die Schreckensvorstellungen jedes Autofahrers. Nachdem der Schaden aber geschehen ist, fragen sich Leasingnehmer mehr als andere Fahrzeughalter, wer in welcher Form für die entstandenen Schäden aufkommt. Denn Fahrer mit einem geleasten Fahrzeug finden sich bei Unfällen mit Dritten in einer Dreiecksbeziehung zwischen dem Eigentümer des Fahrzeugs als Leasinggeber und dem Unfallgegner wieder. Doch auch Leasingnehmer können sich an grundlegende Regeln im Falle eines Unfalls halten.

Relevant ist zunächst, wer überhaupt die Schuld an dem Unfall trägt. Sollte der Fahrer im geleasten Wagen selbst die volle Schuld haben, besteht gegenüber dem Leasinggeber eine Schadensersatzpflicht. In der Regel wird gemeinsam mit dem Leasingvertrag allerdings auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, welche die durch den Unfall entstandenen Kosten vollständig übernimmt. Sollte dies nicht von vorneherein der Fall sein, können Leasingnehmer praktische KFZ-Versicherungsvergleiche nutzen, um maßgeschneiderte KFZ-Versicherungen zu finden. Der regelmäßige Versicherungsvergleich ist sinnvoll, wenn Autofahrer die Versicherung wechseln oder die Versicherung kündigen wollen.

Unfallverursacher müssen, egal, ob im eigenen Auto oder mit einem geleasten Wagen, für die beim Unfallgegner entstandenen Schäden aufkommen. Diese Schäden kann der Leasingfahrer entweder selbst regulieren oder über die eigene Haftpflichtversicherung abwickeln.

Wenn der Unfallgegner den Unfall und die Schäden am Leasingfahrzeug verursacht hat, muss dessen KFZ-Versicherung für die Schäden aufkommen. Unter Umständen kann es sein, dass der Leasingnehmer durch den Leasingvertrag dazu verpflichtet wird, die Reparaturen vorerst komplett selbst abzuwickeln. Die Kosten, die dabei entstehen, kann der Leasingnehmer dann vom Unfallverursacher und dessen Versicherung einfordern. Unfälle und etwaige Reparaturzahlungen und Stillstandzeiten des Leasingwagens haben allerdings keinen Einfluss auf die vertraglich vereinbarten Leasingraten. Diese müssen weiterhin entsprechend des Leasingvertrags gezahlt werden.

Wenn der Unfall hingegen von beiden Fahrern verschuldet wurde, werden die anfallenden Kosten zwischen der Vollkaskoversicherung des Leasingnehmers und der Versicherung des Unfallgegners entsprechend aufgeteilt.