Große Flexibilität bei An- und Abreise sind ein Grund, warum viele Deutsche auch im Urlaub am liebsten mit dem eigenen Pkw reisen. Vor der Abreise sollte man allerdings unbedingt einen Blick in die Police der Kfz-Versicherung werfen, um sicherzustellen, ob man im Fall eines Falles auch wirklich versichert ist.
Bleibt man auch in den Ferien innerhalb der EU, sind Autofahrer im Normalfall bis zur vereinbarten Deckungssumme durch ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Aber selbst hier gibt es Fallstricke. In einigen Ländern ist eine Mindestdeckungssumme gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch in diesen Ländern wird diese Summe durch die Versicherung geleistet. Wer ganz sicher sein will, dass er in diesem speziellen Fall tatsächlich nichts zu befürchten hat, sollte sich vor der Reise bei der Versicherung danach erkundigen.

Versicherung für das Reiseziel checken

Wer in Länder außerhalb der EU unterwegs ist, also beispielsweise in so beliebten Urlaubsländern wie Norwegen oder Serbien, für den gilt der Versicherungsschutz nur dann, wenn das Reiseland auf der Grünen Versicherungskarte eingetragen und nicht durchgestrichen ist. Ist das gewünschte Reiseziel da nicht zu finden, ebenfalls die Versicherung kontaktieren und vor Reiseantritt den Geltungsbereich der Versicherung erweitern lassen.
Paar sitzt im Kofferraum am Strand
Geht es im Urlaub mit dem Auto ins Ausland, sollte man vorher unbedingt die Versicherungsunterlagen checken, um vor Überraschungen gefeit zu sein.
Bild: DPA

So lange dauern Urlaube zwar eher selten, dennoch sei der Hinweis erlaubt, dass nur Auslandsreisen bis zu sechs Monaten abgesichert sind. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, muss man innerhalb der im Vertrag genannten Frist zurück in Deutschland sein.

Checkliste beachten

Kommt es im Ausland zu einem Unfall, die gleiche Checkliste wie in der Heimat „abarbeiten“. Polizei und Versicherung informieren, Fotos machen, um den Unfallhergang nachvollziehbarer zu machen, und die Daten des Unfallgegners festhalten. Lässt sich die Versicherung des Unfallgegners nicht zweifelsfrei feststellen, die Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer (+49 40 300 330 300) kontaktieren und diese ermitteln lassen.
Hilfreich kann es auch sein, sich vor dem Urlaub von der Website der Versicherung den europäischen Unfallbericht herunterzuladen. Dieses standardisierte Protokoll ist in allen Ländern der EU inhaltlich identisch und vereinfacht die Abwicklung nach Unfällen.

Auslandschutzbrief notwendig?

Wer nicht nur in Sachen Unfälle, sondern auch bei Pannen auf der sicheren Seite fahren will, sollte über den Abschluss eines Kfz-Auslandschutzbriefes nachdenken. Auch den bieten mittlerweile viele Versicherung an, oftmals sogar günstiger als die großen Automobilklubs.
Wie bei jeder Versicherung gilt es, nicht nur die Preise, sondern vor allem die inkludierten Leistungen zu vergleichen. Mindestanforderungen sollten sein: Organisation und Finanzierung der Pannenhilfe, Bergung, Rücktransport oder falls notwendig auch die Verschrottung des Unfallwagens, Kostenübernahme für einen Mietwagen, Erstattung von Übernachtungskosten und der eventuelle Krankentransport in die Heimat.