Autofahrer geben gerne noch einmal Gas, wenn die Ampel auf Gelb umspringt. Es ist zwar kein Grün mehr, doch Rot ist ja auch noch nicht – da kann man ja noch schnell drüberhuschen. Oder?
Nein, sollte man eigentlich nicht, denn die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist da ziemlich eindeutig. Konkret ist es Paragraf 37, laut dem das Überfahren einer gelben Ampel verboten ist.
Eigentlich müssen Autofahrer bei Gelb auf das folgende Signal warten, auf Rot. "Gelb ordnet an: 'Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten'", heißt es in dem Paragrafen. Bei einem Verstoß muss man mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Zwei Bedingungen bei Gelb

Autofahrer, "die bei mittlerer Bremsung und ohne Gefährdung Nachfolgender vor der Ampel anhalten können, müssen ihr Fahrzeug zum Stehen bringen", heißt es beim ADAC.
Mehr noch: Wer davon ausgeht, dass der Vordermann bei Gelb weiterfährt und dann auffährt, der haftet voll. Es ist nicht Aufgabe des Vordermanns, sich vor dem Bremsen zu vergewissern, dass auch der Folgeverkehr rechtzeitig bremsen kann. Denn auf den richtigen Sicherheitsabstand muss der hinten Fahrende achten.
Wenn es Rot ist, ist es sowieso zu spät, um weiter zu fahren.
Bild: dpa

Ausnahmen von der Regel gibt es allerdings auch. Es gibt also Situationen, in denen das Überfahren einer gelben Ampel erlaubt ist. Wenn man zum Beispiel Auffahrunfälle vermeiden möchte, weil man erkennt, dass der Abstand zum Hintermann nicht groß genug ist.

Unterschiedliche Länge der Gelbphase

Wichtig zu wissen: Die Länge der Gelbphase ist unterschiedlich und hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Bei 50 km/h dauert die Gelbphase zum Beispiel drei Sekunden, bei 60 km/h vier und bei 70 km/h fünf Sekunden.
Es gibt übrigens Ampelblitzer, die auch bei Gelb auslösen. Es ist auf den Fotos allerdings nicht zu erkennen, ob man noch rechtzeitig anhalten konnte, ohne einen Unfall zu verursachen. Deshalb kann es sinnvoll sein, über einen Einspruch nachzudenken, falls das der Fall gewesen ist.