Beleidigung im Straßenverkehr
Das kostet ein "Stinkefinger"

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Ein "Idiot" kann teuer werden: Wenn Autofahrer verbal ins Schleudern kommen, müssen sie anschließend meist tief in die Tasche greifen. Und nicht nur Flüche, auch obszöne Gesten sind justiziabel. Eine Preisliste der Beleidigungen.
Das hat gesessen: Seinem Ärger Luft gemacht, Tür aufgerissen und dem "Idioten" da vorn mal gehörig die Meinung gesagt – doch das dicke Ende solcher unkontrollierten Wutanfälle kommt oft nach, nämlich vor Gericht. Da haut dann die Obrigkeit im Namen des Beleidigten zurück. Und das kommt nur zu oft teuer, weiß der ADAC: Ein "Idiot" kann 1500 Euro kosten; ganz ungeachtet der möglichen Richtigkeit der Aussage. Und auch obszöne Gesten wie der "Stinkefinger", eine herausgestreckte Zunge oder der gute alte "Vogel" erfüllen den Straftatbestand der Beleidigung. Zugegeben: Die Hitliste der Beleidigungen ist veränderlich, denn einen Bußgeldkatalog für Verbalinjurien gibt es bisher nicht. Heißt: Je nach Tatumständen, Laune des Richters und Brieftasche* des Angeklagten können die Kosten mal höher, mal niedriger ausfallen. Also: Besser mal auf die Zunge beißen, denn die Wut nach dem teuren Urteil wird garantiert noch größer sein.
In der Bildergalerie: die Preisliste der Entgleisungen

Wer einen Polizisten beleidigt, zahlt noch mal drauf

*) Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es bei Straftaten wie der Beleidigung keine festen Regelsätze. Die Geldstrafe wird – abhängig von den Tatumständen – in Tagessätzen angegeben. Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten. 30 Tagessätze entsprechen dabei einem Monatsnettogehalt.
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