Europas Autofahrer bekommen künftig einen einheitlichen Führerschein im Scheckkartenformat. Darauf haben sich die Verkehrsminister der 25 EU-Staaten in Luxemburg geeinigt. Die Regelung gelte allerdings nur für neue Führerscheine, betonte die Ratsvorsitzende und niederländische Verkehrsministerin Karla Peijs.

"Wer heute im Besitz eines deutschen Führerscheins ist, kann ihn lebenslang im gesamten EU-Raum nutzen", versicherte auch Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe. "Es gibt weder einen Umtausch noch eine Befristung." Die EU-Verkehrsminister einigten sich darauf, daß nur bei Ersterwerb der Fahrerlaubnis das Führerscheindokument künftig auf zehn Jahre befristet wird. Danach muß zwar keine erneute Prüfung abgelegt werden, aber ein neues Foto rein. Wer in ein anderes Mitgliedsland zieht, hat fünf Jahre Zeit, bis er sich dem dort geltenden Fahrerlaubnisrecht unterwerfen muß.

Die EU will mit der Neuregelung für mehr Verkehrs- und Fälschungssicherheit sorgen. Die Fahrerlaubnis der Klasse "B", die für Personenwagen gilt, wird nach Diplomatenangaben auf Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen begrenzt.

Neues auch aus der Quad-Klasse: Das Bundesverkehrsministerium plant nach einem Bericht der "Westfälischen Nachrichten" (8. Oktober 2004) die Einführung einer Helmpflicht für Quad-Fahrer ab 1. Februar 2005. Dazu soll die Straßenverkehrsordnung geändert werden, berichtet das Blatt unter Berufung auf das Ministerium. Gleichzeitig wird der neue Führerschein der Klasse S eingeführt, der es Jugendlichen ab 16 Jahren künftig erlaubt, Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren.