Betriebsratswahl bei Porsche
Porsche-Betriebsratswahl für ungültig erklärt

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Bei Betriebsratswahlen gibt es manche rechtliche Fallstricke. Die jüngste Wahl bei Porsche hat das Landesarbeitsgericht beschäftigt.
Bild: Porsche
(dpa/AUTO BILD/KI) Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil die Betriebsratswahl beim Stuttgarter Autobauer Porsche für ungültig erklärt. Diese Entscheidung betrifft den Standort Zuffenhausen und ist eine Bestätigung des Urteils der ersten Instanz, jedoch mit abweichender Begründung. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Heide Steer war die Zusammensetzung des Betriebsrats, der neben Angestellten der Porsche AG und der Porsche Logistik GmbH auch Mitarbeiter der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig vertrat, nicht rechtens. Die zum Wahlzeitpunkt geltenden Tarifverträge hätten eine solche Konstellation nicht zugelassen, da nicht alle beteiligten Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung getroffen hätten.
Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte in der ersten Instanz argumentiert, dass die Beschäftigten in Leipzig nicht hätten mitwählen dürfen, da das Gesetz eine lokale Vertretung vorsehe und die Distanz von mehreren hundert Kilometern eine angemessene Betreuung nicht gewährleiste. Die Nutzung moderner Kommunikationsmittel könne persönliche Erreichbarkeit nicht ersetzen.
Gegen den Beschluss vom April 2023 legten sowohl Porsche als auch der Betriebsrat Rechtsmittel ein. Für die Zukunft ist geplant, dass die Beschäftigten der Porsche Dienstleistungs GmbH einen eigenen Betriebsrat wählen sollen. Die Wahl vom März 2022 wurde von mehreren Beschäftigten angefochten, die wesentliche Verstöße, wie fehlende Plomben an den Wahlurnen und zu kurzfristige Informationsteilung der Belegschaft, geltend machten. Sowohl das Arbeitsgericht in der ersten Instanz als auch das Landesarbeitsgericht fanden hierfür keine Anhaltspunkte.
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der aktuelle Betriebsrat bleibt bis zur Rechtskraft oder einer anderweitigen Entscheidung im Amt. Die Prozessbeteiligten können beim Bundesarbeitsgericht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Eine Sprecherin von Porsche erklärte nach der Urteilsverkündung, dass das Unternehmen auf die schriftlichen Gründe warte und anschließend prüfen werde, ob Beschwerde eingelegt wird. Porsche sei weiterhin der Auffassung, dass die Wahl rechtens war und im Sinne der Belegschaft getroffen wurde.
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