BGH-Urteil
Wie lange ist ein Auto fabrikneu?

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Ein Auto gilt nicht mehr als "Neufahrzeug", wenn das Nachfolgemodell bereits gebaut wird, urteilte der Bundesgerichtshof.
Ein Auto darf nur dann als "fabrikneu" verkauft werden, wenn das betreffende Modell zur gleichen Zeit noch unverändert vom Band läuft. Hat der Hersteller zum Zeitpunkt des Kaufs schon ein Nachfolgemodell eingeführt, dann gilt der Wagen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH; Az.: VIII ZR 243/02) vom Mittwoch (16.7.) nicht mehr als fabrikneu.
In dem entschiedenen Fall hatte der Kunde einen BMW 523i geleast. Als er bemerkte, dass der Wagentyp nach einem Modellwechsel im Spätsommer 2000 nicht mehr hergestellt wurde, wollte er den Vertrag rückgängig machen, weil er ein "Neufahrzeug" wollte. Der BGH verwies den Fall dennoch zur neuen Verhandlung eine Instanz zurück: Die Richter müssen nun prüfen, ob der Händler auch dann auf den bevorstehenden Modellwechsel hinweisen muss, wenn der Käufer nicht danach gefragt hat.
In dem entschiedenen Fall hatte der Kunde einen BMW 523i geleast. Als er bemerkte, dass der Wagentyp nach einem Modellwechsel im Spätsommer 2000 nicht mehr hergestellt wurde, wollte er den Vertrag rückgängig machen, weil er ein "Neufahrzeug" wollte. Der BGH verwies den Fall dennoch zur neuen Verhandlung eine Instanz zurück: Die Richter müssen nun prüfen, ob der Händler auch dann auf den bevorstehenden Modellwechsel hinweisen muss, wenn der Käufer nicht danach gefragt hat.
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