BGH-Urteil zu Mietwagen
Mietwagen auch für Wenigfahrer

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Autofahrer steht nach einem Unfall ein Mietwagen zu, auch wenn sie wenig fahren. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor.
Geschädigte haben nach einem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen – selbst wenn sie damit nur wenig fahren. Auch wer nur sechs Kilometer täglich mit einem Mietwagen fährt, kann die Kosten hierfür unter Umständen erstattet bekommen. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) jetzt unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (AZ: VI ZR 290/11) mit. Im konkreten Fall forderte ein Unfallopfer von der gegnerischen Versicherung unter anderem den Ersatz der Mietwagenkosten für insgesamt 93 Tage, insgesamt rund 5400 Euro. Die Versicherung zahlte nur fiktive Taxikosten in Höhe von 15 Euro pro Tag (1395 Euro). Sie begründete das damit, dass die Klägerin nur sechs Kilometer pro Tag gefahren sei und damit gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen habe. Vor Gericht unterlag zunächst das Unfallopfer.
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Nicht so bei den Bundesrichtern: Allein aus dem Umstand, dass mit dem Mietauto nur eine kurze Wegstrecke zurückgelegt worden sei, könne nicht gefolgert werden, dass die Anmietung unwirtschaftlich gewesen sei. Es müssten immer die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Es seien Konstellationen denkbar, bei denen auch bei geringer Fahrleistung die Anmietung gerechtfertigt sei. Die Anwälte des DAV raten dazu, mit der Anmietung eines Fahrzeugs zumindest dann zurückhaltend zu sein, wenn von vornherein feststeht, dass man nur wenig fahren wird. Sonst könne im Einzelfall der Geschädigte trotz des BGH-Urteils auf den Mietwagenkosten sitzen bleiben.
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