Ein Blitzer- oder Videofoto, auf dem Fahrer nur ungenau zu sehen ist, kann nicht pauschal als Beweis gegen ihn herangezogen werden. Das entschied das Oberlandesgericht Bamberg (AZ: 2 Ss OWi 143/12) und hob damit eine Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein Foto nach einem Verkehrsverstoß muss demnach deutlich sein, um den Betroffenen zu überführen. Ist das nicht der Fall, muss der Richter detailliert darlegen, warum er den Fahrer dennoch identifizieren konnte. Ein pauschaler Hinweis auf das Bild reicht nicht aus.
Nach Informationen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) war im aktuellen Fall eine Autofahrerin wegen ungenügenden Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt worden. Zur Identifizeriung der Frau hatte der Richter ein Frontfoto der Videoüberwachungsanlage herangezogen, auf dem die Frau aber nur schwer zu erkennen war. Der Richter des Amtsgerichts – so das Oberlandesgericht – hätte "die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale benennen und beschreiben müssen, die ihm die Identifizierung ermöglicht hätten".