Was für ein Schreck: Für eine einfache Geschwindigkeitsüberschreitung flatterte einer Kölner Autofahrerin ein Bußgeldbescheid über satte 7500 Euro ins Haus!
Auf der A555 zwischen Wesseling und Rodenkirchen am 4. März 2025 war sie 20 km/h zu schnell unterwegs. Statt der erlaubten 100 km/h fuhr sie nach Abzug der Toleranz mit 120 km/h – laut aktuellem Bußgeldkatalog wären dafür 60 Euro fällig gewesen. Doch im Briefkasten wartete die dicke Überraschung.

Fehler bei der Behörde

Wie sich herausstellte, war der Bescheid schlicht falsch. Die Kölner Bußgeldstelle räumte den Fehler ein – doch damit war die Sache nicht sofort erledigt. Denn: Wer gegen einen Bescheid nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt, macht ihn rechtskräftig. "Dieses Beispiel zeigt anschaulich, wie sinnvoll es ist, sich mit Bußgeldbescheiden an einen Anwalt zu wenden", rät Tom Louven, Verkehrsrechtsanwalt und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Denn neben technischen Mängeln treten in der Praxis häufig auch formale oder rechnerische Fehler auf, die Laien kaum erkennen können.

Skurrile Pannen sind keine Seltenheit

Es ist kein Einzelfall – immer wieder sorgen kuriose Fehler bei Bußgeldverfahren für Aufsehen. Beispiele aus der Praxis:
  • Auf der A9 (Höhe Bayern/Thüringen) wurde eine Frau wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt – allerdings zeigte das Foto die Frau auf der Rückbank. Das Verfahren wurde eingestellt.
  • In Berlin verschickte die Bußgeldstelle nach einer Datenpanne über 2000 falsche Bescheide. Darunter ein besonders krasser Fehler: Eine Porsche-Fahrerin bekam das Bild eines Mannes im Skoda zugeordnet.
  • In Leipzig stellten Unbekannte ein falsches Temposchild auf und lösten damit zahlreiche Blitzer aus – die Stadt konnte nicht klären, wie lange das Schild stand.
  • In Lübeck wurde ein Autofahrer mit 67 km/h geblitzt – erlaubt war Tempo 70. Ein Software-Fehler im Messgerät war schuld.
  • In Hagen blitzte ein Radar sogar eine Taube – das Tier war mit 40 km/h unterwegs.

Unser Tipp: Bußgeldbescheid genau prüfen!

Auch wenn es meist um kleinere Summen geht: Prüfen Sie Ihren Bescheid genau – und reagieren Sie rechtzeitig. Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen möglich. Gerade bei Abweichungen lohnt sich der Gang zum Anwalt.