Bonitäts-Check bei Versicherungsabschluss
Der gläserne Autofahrer

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Big Brother: Autoversicherer wollen ihre Kunden durchleuchten und vor Vertragsabschluss einen Blick auf deren Konto werfen. Wer wenig Cash hat, zahlt unter Umständen höhere Beiträge – eine fragwürdige Geschäftspraxis.
Bild: AUTO BILD / Ralf Timm
Nach Kreditinstituten gehen jetzt auch Autoversicherer dazu über, die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden zu prüfen. Wer ein Fahrzeug an- oder ummelden will, braucht dazu eine Bestätigung seiner Kfz-Versicherung. Und um die zu bekommen, müssen Kunden einiger Anbieter nun einwilligen, dass ihre Finanzen durchleuchtet werden. Experten warnen davor, diesen Bonitäts-Check leichtfertig zu akzeptieren. Denn wenn der Test schlecht ausfällt, kann die Versicherung teurer werden. Vor allem wenn Autofahrer zum Jahresende ihre Versicherung wechseln wollen, sollten sie das im Hinterkopf behalten. Bei der Vergabe von Krediten sei eine Zahlungsfähigkeitsprüfung zu akzeptieren, sagt Eckhard Benner, der verbraucherpolitische Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. "Der Trend ist aber, bei immer mehr Geschäften eine solche Prüfung vorzunehmen und die Tarife davon abhängig zu machen" – so sei es jetzt auch bei der Kfz-Versicherung.
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Der ADAC in München weist mit Blick auf die neuen Prüfungen darauf hin, dass Versicherer schon jetzt keinen Kaskoschutz bieten, wenn ein Kunde in der Vergangenheit sehr viele Schadensfälle hatte. "Das ist nichts Ungewöhnliches", sagt Sprecher Jochen Oesterle. Üblich sei auch, dass Versicherungen höhere Beiträge vom Kunden verlangen, wenn ihm der vorherige Vertrag gekündigt wurde. "Bonitätsprüfungen sind aber neu", sagt ADAC-Mann Oesterle. Seiner Einschätzung nach sind die Unternehmen allerdings nur dann berechtigt, die Versicherungsprämien vom Ergebnis einer solchen Untersuchung abhängig zu machen, wenn sie dazu klare Regelungen in ihren Versicherungsbedingungen haben. Ohne solche Klauseln im Einzelfall schlechtere Konditionen anzubieten hält Oesterle dagegen für rechtswidrig. Betroffene Verbraucher könnten sich dann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren.
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