Brücken-Blitzer
Gerichte stellen Verfahren ein

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Der Datenschutz bewahrt so manchen Autofahrer vor Bußgeldern: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Brücken-Blitzer rudern jetzt einige Gerichte zurück.
Die Brücken-Blitzer-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2BVR 941/08) zeigt Wirkung. Zuletzt haben die Amtsgerichte Lünen, Gifhorn und Ludwigslust entschieden, dass Beweisfotos auf Basis von Videoaufnahmen im Verfahren nicht verwertet werden dürfen. Ein verdachtsunabhängiges Filmen des gesamten Verkehrs von Brücken verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Danach darf grundsätzlich jeder selbst entscheiden, was mit seinen Daten passiert. Alle Vorbeikommenden aufzunehmen sei nur mit einem entsprechenden Gesetz möglich.
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Das aber fehlt. "Ob so ein Gesetz rechtmäßig wäre, ist fraglich", sagt Romanus Schlemm, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ein Einspruch kann sich lohnen. Laut Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft sind nur 32,77 Prozent aller Verfahren fehlerfrei oder lediglich mit unbedeutenden Mängeln behaftet. Ausgewertet wurden 1810 Fälle.
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