16 Zylinder, 1001 PS, 407 km/h, 1,16 Millionen Euro. "Mehr Auto geht nicht", hieß es in unserem Fahrbericht über den Bugatti Veyron 16.4 (Heft 33/05). Inzwischen ist klar: Wer den Extremsportwagen erwerben möchte, muß zuvor extreme Zugeständnisse gegenüber der Tochter des Volkswagen-Konzerns machen. AUTO BILD liegt der fünfseitige Kaufvertrag vor, in dem die Pflichten künftiger Bugatti-Besitzer haarklein geregelt sind.

Bezahlung: Nach der Unterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe von 300.000 Euro fällig. "Diese Teilzahlung ist nicht erstattungsfähig, außer ... bei Nichtverfügbarkeit des bestellten Fahrzeuges." Mit anderen Worten: Überlegt es sich der Käufer anders, ist das Geld futsch.

Reparaturen: Der Käufer willigt ein, daß sein Auto zur Wartung/Reparatur nach Frankreich ins Werk geholt werden kann.

Onboard-Diagnose: Es ist erlaubt, "über Satellit oder auf anderem Wege technische Daten ... und Betriebs-Informationen zu generieren, ... insbesondere Motor- und Reifendaten." Big Brother Bugatti.

Weiterverkauf: Will der Eigner seinen Schatz veräußern, muß er den Hersteller informieren und ihm ein Vorkaufsrecht einräumen – "um die Reputation und die Integrität ... der Marke Bugatti nicht zu gefährden". Solvente Herren aus dem Rotlichtmilieu scheiden als Ankäufer somit aus.

Sonderbestimmungen: "Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erkennt an, daß der Bugatti Veyron 16.4 ein außergewöhnliches, einzigartiges und leistungsstarkes Fahrzeug ist." Na, wenn das so ist...