BUND-Klage erfolgreich
Baustopp für A 44

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Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat den Bau des Teilstücks zwischen Kassel und Eisenach vorerst gestoppt.
Das Gericht erklärte den Planfeststellungsbeschluss des hessischen Verkehrsministeriums für den Bau eines Autobahn-Teilstücks im Bereich Hessisch-Lichtenau (Werra-Meißner-Kreis) für rechtswidrig. Die A 44 bei Hessisch-Lichtenau führt durch ein nach der so genannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgewiesenes Gebiet. Das Land sei den Forderungen des europäischen Naturschutzrechts nicht gerecht geworden, hieß es im Urteil. Hessen könne die Planung allerdings noch nachbessern. Die A 44 führt derzeit von Dortmund nach Kassel. Mit der Fortsetzung der Trasse Richtung Eisenach sollen Ruhrgebiet und Ostdeutschland verbunden werden. Gegen den Bau hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geklagt (Aktenzeichen: BVerwG 4 A 28.01).
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