Beamte der Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz) sollen auch in den Straßenverkehr eingreifen dürfen. Eine Verschärfung des Polizeigesetzes wird derzeit im Bundesinnenministerium erwogen. Hintergrund ist ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Amtsgerichtes Mainz, das zwei Polizeihauptmeister der Bundespolizei wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung zu je 500 Euro Geldbuße verurteilte.

CDU-Innenexperte Clemens Binninger sieht die Beamten im Recht.
Die Beamten hatten ein Motorrad ohne Licht angehalten, Fahrer und Sozius trugen keinen Helm. Bei der Festnahme wurde der Fahrer an der Lippe verletzt. Später stellte sich heraus: Fahrer und Sozius waren Einbrecher. Das Urteil wurde in Berlin mit Unverständnis aufgenommen. Ein hoher Beamter von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erklärte: "Der Richterspruch ist absurd und praxisfern!" Auch CDU-Innenexperte Clemens Binninger (Foto) sieht die Beamten im Recht: "Ob Bundespolizei oder Landespolizei - die Beamten haben einen Generalauftrag, für Sicherheit zu sorgen."