Bundesrat kippt Sonderregelung
Steuern rauf für große SUV

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Schluß mit dem Steuervorteil: Ab April 2005 dürfen Geländewagen nicht mehr als Nutzfahrzeuge zugelassen werden.
Besitzer schwerer Geländewagen müssen ab April 2005 mehr Steuern zahlen. Der Bundesrat stimmte der Abschaffung des aktuellen Steuerprivilegs mit breiter Mehrheit zu – und der dafür erforderlichen Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Nach Paragraph 23 können Geländewagen zur Zeit noch als Nutzfahrzeuge angemeldet werden, wenn sie schwerer als 2,8 Tonnen sind – dadurch werden sie günstiger besteuert als Pkw. Da dieser Paragraph nun aber vom Bundesrat gestrichen wurde, greift künftig die normale Kfz-Steuer nach Hubraum und Emissionen.
Die bisherige Gewichts-Besteuerung bringt den Besitzern solcher Fahrzeuge wie dem VW Touareg oder der Mercedes-Benz M-Klasse derzeit eine Steuerentlastung von bis zu 80 Prozent. Dieser Vorteil macht im Einzelfall mehrere hundert Euro im Jahr aus. In Deutschland fahren nach Angaben der Bundesregierung etwa 212.000 begünstigte Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen.
Nach Paragraph 23 können Geländewagen zur Zeit noch als Nutzfahrzeuge angemeldet werden, wenn sie schwerer als 2,8 Tonnen sind – dadurch werden sie günstiger besteuert als Pkw. Da dieser Paragraph nun aber vom Bundesrat gestrichen wurde, greift künftig die normale Kfz-Steuer nach Hubraum und Emissionen.
Die bisherige Gewichts-Besteuerung bringt den Besitzern solcher Fahrzeuge wie dem VW Touareg oder der Mercedes-Benz M-Klasse derzeit eine Steuerentlastung von bis zu 80 Prozent. Dieser Vorteil macht im Einzelfall mehrere hundert Euro im Jahr aus. In Deutschland fahren nach Angaben der Bundesregierung etwa 212.000 begünstigte Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen.
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