Bundestagsbeschluss: Pendlerpauschale soll steigen
Fünf Milliarden Euro mehr für Pendler

Mehr Geld für Pendler: Stimmt der Bundesrat zu, steigt die Entfernungspauschale zum 1. Januar 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Alle Infos!
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Gute Nachrichten für Millionen Berufspendler: Der Bundestag hat ein umfassendes Steuerpaket mit Entlastungen von rund fünf Milliarden Euro jährlich beschlossen. Besonders profitieren soll – neben Gastronomen, Ehrenamtlichen und Spendern – auch die Gruppe der Berufspendler. Die neuen Regelungen sollen bereits ab dem 1. Januar 2026 gelten, sofern der Bundesrat Mitte Dezember zustimmt.
Mehr Pendlerpauschale – für alle Kilometer
Die Entfernungspauschale steigt auf einheitlich 38 Cent pro Kilometer – und zwar vom ersten Kilometer an. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer, darunter waren es nur 30 Cent. Damit profitieren vor allem Arbeitnehmer mit kürzeren Arbeitswegen.
Ein Rechenbeispiel für 220 Arbeitstage im Jahr: Wer täglich 15 Kilometer zur Arbeit pendelt, kann künftig 1254 Euro statt 990 Euro im Jahr geltend machen. Das entspricht einer Entlastung von 264 Euro. Bei 20 Kilometern steigt die Ersparnis sogar auf 352 Euro.
Einfache Strecke zur Arbeit | Bisherige Pendlerpauschale (pro Jahr) | Neue Pendlerpauschale (pro Jahr) | Ersparnis |
|---|---|---|---|
15 Kilometer | 990 Euro | 1254 Euro | + 264 Euro |
20 Kilometer | 1320 Euro | 1672 Euro | + 352 Euro |
30 Kilometer | 2156 Euro | 2508 Euro | + 352 Euro |
Die Pauschale wird wie gewohnt über die Steuererklärung als Werbungskosten abgezogen, wodurch sich die Steuerlast am Jahresende verringert. Für Geringverdiener bleibt zusätzlich die Mobilitätsprämie bestehen, sie wird jetzt unbefristet verlängert.
Was ist die Mobilitätsprämie?
Die Mobilitätsprämie richtet sich an Geringverdiener, die von der Pendlerpauschale nicht profitieren würden, weil ihr Einkommen so niedrig ist, dass sie keine Einkommensteuer zahlen.
Statt einer Steuerersparnis wartet bei der Mobilitätsprämie eine Auszahlung vom Staat. Voraussetzung: Die einfache Strecke zur Arbeit beträgt mindestens 21 Kilometer, und das Einkommen liegt im Rahmen des steuerlichen Grundfreibetrags.
Doch noch ist das Paket nicht endgültig beschlossen: Der Bundesrat muss am 19. Dezember 2025 zustimmen. Einige Länder fordern wegen der entstehenden Steuermindereinnahmen einen finanziellen Ausgleich vom Bund. Sollte keine Einigung gefunden werden, droht das Vorhaben zu kippen.
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